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Bald mehr Regenbogenkinder in Österreich

In Österreich haben es gleichgeschlechtliche Paare mit Kinderwunsch ab jetzt leichter: Das Parlament erlaubt lesbischen Paaren die künstliche Befruchtung, und das Verfassungsgericht urteilte: Das Adoptionsverbot für Homo-Paare ist verfassungswidrig.

Foto: Fae, CC-BY-SA

Von Julius Brockmann

l-mag.de, 25.1.2015 – Das österreichische Parlament hat in der vergangenen Woche das neue Fortpflanzungsmedizingesetz beschlossen, das die künstliche Befruchtung auch für lesbische Paare erlaubt. Zudem möglich sind nun eine Eizellenspende und die Samenspende Dritter bei der In-Vitro-Fertilisation ("Befruchtung im Glas"). Leihmutterschaften und die Embryonenspende bleiben aber weiterhin verboten.

Die neuen Möglichkeiten stehen ausschließlich Paaren offen, die jedoch nicht verheiratet sein müssen. So soll verhindert werden, dass ein Kind von vornherein mit nur einem Elternteil aufwächst. Vorausgegangen war eine heftige Debatte im österreichischen Parlament. Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) sprach von einem "Schritt in Richtung moderner Gesellschaftspolitik", die FPÖ hingegen von einem "sehr schwarzen Tag" für Österreich. Marcus Franz von der Partei Team Stronach befürchtet nun die Zunahme von "Kraut und Rüben-Elternschaften", da auch der Vorab-Check des Embryos auf Erbkrankheiten (PID) erlaubt wird.

Zudem kippte das österreichische Verfassungsgericht das bestehende Adoptionsrecht, das bisher homosexuellen Paaren die Adoption eines Wahlkindes verbietet. Der Gleichheitsgrundsatz und Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention werden so missachtet, urteilten die Richter.

Der deutsche Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßte das Urteil. "Statt ihren homophoben Markenkern zu pflegen, müssen die Union und Kanzlerin Merkel endlich ihre Bauchgefühle überwinden", erklärte LSVD-Sprecher Manfred Bruns. Die Bundesregierung solle das deutsche Verbot der gemeinschaftlichen Adoption durch Lebenspartner nun endlich beseitigen.

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