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BGH erkennt gemeinsame Elternschaft von lesbischen Müttern an

Erstmals bescheinigte der Bundesgerichtshof zwei Frauen, die gemeinsamen Eltern ihres Kindes ab dessen Geburt zu sein. Der Haken: Er erkennt damit nur südafrikanisches Recht an, die Entscheidung hat für die deutsche Rechtssprechung keine direkten Folgen.

Prachatal, CC-BY-NC-ND Bild: Prachatal, CC-BY-NC-ND

Von Isabel Lerch

l-mag.de, 20.6.2016 - Das Urteil fiel bereits vor zwei Monaten, doch erst jetzt wurde es veröffentlicht: Zum ersten Mal bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) einem lesbischen Paar, dass sie beide die Mütter ihres durch künstliche Befruchtung gezeugten Kindes sind - und zwar von Geburt an. In Deutschland wäre in solch einem Fall eine Stiefkindadoption erforderlich.

Diese ist bei der betroffenen Regenbogenfamilie allerdings nicht nötig, da ihre gemeinsame Elternschaft auf dem südafrikanischen Abstammungsrecht beruht, das der BGH im vorliegenden Fall anerkennt. Der Grund dafür ist, dass die beiden Mütter, von denen eine auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, ihren Lebensmittelpunkt in Südafrika haben. Das Paar setzte mit der erfolgreichen Klage die Eintragung als gemeinsame Eltern in das Geburtenregister des Standesamtes Berlin durch. Auswirkungen auf die derzeit gültige deutsche Rechtsnorm hat die Entscheidung deshalb allerdings nicht.

Gesetzgeber soll Realität von Regenbogenfamilien anerkennen

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) bezeichnete das Urteil als „positive Weiterentwicklung“ für die rechtliche Stellung von gleichgeschlechtlichen Eltern. Der Verband appelliert an den Gesetzgeber, „die gesellschaftliche Realität von Regenbogenfamilien anzuerkennen und einen geeigneten rechtlichen Rahmen zu gestalten.“

Johannes Kahrs, Bundestagsabgeordneter der SPD, lobte die Entscheidung des BGH: „Wieder einmal hat ein oberstes Gericht letztinstanzlich klar gestellt, was eigentlich längst bekannt ist: das Kindeswohl hat oberste Priorität, egal ob die Eltern nun gleich- oder getrenntgeschlechtlich sind.“

Auch der Grünen-Politiker Volker Beck, äußerte sich: „Kinder in Regenbogenfamilien dürfen keine Kinder zweiter Klasse sein. Sie verdienen, genau wie jedes Kind in heterosexuellen Familien, Rechtssicherheit ab Geburt.“ Seiner Meinung nach sei eine Reform des Abstammungsrechts, die allen Regenbogenfamilien zu Gute kommen würde, längst überfällig.“


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