Diskriminierung pur: Lesben müssen künstliche Befruchtung weiterhin selbst bezahlen
Wenn Lesben dann doch einmal Gefallen am Sperma finden, ist es der Bundesregierung auch nicht recht: Sie lehnte ab, dass Krankenkassen bei Lesbenpaaren - genau wie bei Heteros - die Kosten für eine In-Vitro-Fertilisation (IVF) übernehmen.
Von Sabine Mahler
l-mag.de, 31.1.2016 - Bis zum Jahr 2015 war es nur heterosexuellen verheirateten Paaren vorbehalten, Zuschüsse aus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für eine künstliche Befruchtung zu erhalten. Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) hat diese teilweise Rückerstattungsmöglichkeit bei IVF-Kosten auch auf unverheiratete Paare erweitert. Das klingt modern, ist aber Diskriminierung pur, denn der Anspruch auf Rückerstattung der Befruchtungskosten gilt ausschließlich für heterosexuelle Paare. Homosexuelle Paare erhalten nach wie vor keinerlei Unterstützung, wenn sie einen Kinderwunsch hegen.
Auch ein Antrag der Grünen hat da nichts genützt: Die Partei wollte im Bundestag eine Gleichstellung lesbischer Frauen bei den Krankenkassen erwirken. Doch die Regierungsparteien CDU, CSU und SPD lehnten den Antrag letzte Woche im Gesundheitsausschuss ab. Schließlich beziehe sich die von den Kassen unterstützte In-Vitro-Fertilisation auf die Verwendung von Ei- und Samenzelle des Elternpaares – bei gleichgeschlechtlichen Eltern ist diese Voraussetzung bekanntlich nicht gegeben. Zudem müssten, so heißt es, noch viele weitere grundsätzliche Fragen in diesem Zusammenhang geklärt werden, zum Beispiel die Frage nach dem Kindeswohl sowie die nach den Elternrechten. Für die Bundesregierung bleibt das Familienbild also weiterhin hetero.
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