Eintrag im Geburtenregister ohne Geschlecht
Mehr Rechte für Intersexuelle: Wenn das Geschlecht unklar ist, müssen sich Eltern nicht mehr auf eine Zuordnung festlegen
l-mag.de 7.11. – Ist bei einem Neugeborenen das Geschlecht nicht eindeutig zu bestimmen, muss es künftig nicht mehr in den behördlichen Dokumenten als männlich oder weiblich festgelegt werden. Seit dem 1. November gilt laut Personenstandsgesetz: „Kann das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden, so ist der Personenstandsfall ohne eine solche Angabe in das Geburtenregister einzutragen.“
Der Verband Intersexueller Menschen begrüßt dies als Schritt in die richtige Richtung, sieht aber noch lange nicht alle Anforderungen erfüllt, um eine für Intersexuelle akzeptable Rechtslage zu schaffen. Denn geschlechtsangleichenden Operationen an Kleinkindern, unter denen viele der Betroffenen ein Leben lang leiden, werden durch das neue Gesetz nicht verhindert. Diese Operationen sollten, so fordert es der Verband, „nur mit ausdrücklicher informierter Einwilligung der betroffenen Menschen“ stattfinden. Erst wenn die Kinder und Jugendlichen eine sexuelle Identität entwickelt haben und sich möglicherweise einem Geschlecht zugehörig fühlten, sollte die Frage einer Geschlechtsanpassung entschieden werden – durch sie selbst. Katrin Heienbrock
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