Gleichgeschlechtliche Ehepaare jetzt auch im Steuerrecht völlig gleichgestellt
Gegen den Widerstand des Finanzministeriums beseitigte der Bundestag rückwirkend eine Benachteiligung lesbischer und schwuler Ehepaare: Wer schon vor 2013 verpartnert war, hat jetzt das Recht, Einkommensteuer zurückzufordern.
Von Karin Schupp
15.11.18 - Heiraten hat ja nicht immer nur romantische, sondern auch handfeste steuerliche Gründe: Ehepaare, vor allem diejenigen mit unterschiedlich hohem Einkommen, können durch die gemeinsame Veranlagung beim Finanzamt ordentlich Steuern sparen.
Verpartnerte Paare kamen bis 2013 nicht in Genuss dieser Steuerbegünstigung. Und erst durch die Gleichstellung mit der Ehe wurden alle Benachteiligungen - eigentlich - auch rückwirkend aufgehoben, indem für umgewandelte Lebenspartnerschaften das Verpartnerungsdatum als offizieller Beginn der Ehe festgesetzt wird.
Das Bundesfinanzministerium wehrte sich jedoch aus Sorge vor hohen Rückforderungen gegen die neue Regelung und wollte rechtskräftige Steuerbescheide aus den Jahren 2001 bis 2013 nicht rückwirkend geändert sehen.
Dem auch vor Gerichten ausgetragenen Streit setzte der Bundestag letzte Woche ein Ende und beschloss nun auch im Einkommensteuerrecht die völlige Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Ehepaaren.
Paaren, die sich vor 2013 verpartnerten, stehen nun Rückzahlungen zu, allerdings nicht automatisch. Voraussetzung ist, dass sie ihre Lebenspartnerschaft bis 31.12.2019 in eine Ehe umwandeln und bis zum 31.12.2020 die Aufhebung ihrer Steuerbescheide vor 2013 beantragen.
Manfred Bruns, Justiziar des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD), äußerte sich in einer Pressemitteilung zufrieden: „Der LSVD hat mit Briefen und Gesprächen immer wieder versucht, das Bundesfinanz- und das Bundesjustizministerium umzustimmen, und darauf hingewiesen, dass die Betroffenen empört seien, dass ausgerechnet zwei SPD-geführte Ministerien die Gleichstellung wieder so torpedierten wie früher die CDU/CSU.“
Das neue Gesetz tritt in Kraft, sobald der Bundesrat zugestimmt hat – was als sicher gilt – und es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden ist.
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