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Heute im Bundestag: Kinderwunschbehandlung auch für Lesben?

Die Krankenkassen sollen auch gleichgeschlechtlichen Paaren Zuschüsse für eine künstliche Befruchtung gewähren - dieser Gesetzentwurf der Grünen wird heute im Bundestag debattiert. Eine Mehrheit wird er höchstwahrscheinlich nicht bekommen.

Foto: Frank M. Rafik, CC-BY-NC-SA

Von Claudia Lindner

l-mag.de, 18.12.2014 – Die Fraktion Bündnis90/ Die Grünen hat einen Gesetzentwurf zur Gleichstellung gleichgeschlechtlicher und unverheirateter Paare bei der Kostenübernahme von künstlicher Befruchtung vorgelegt, der heute im Bundestag beraten wird.

Im Sinne der Gleichbehandlung aller Menschen müsse die Bundesregierung Benachteiligungen bei der Kostenübernahme von künstlichen Befruchtungen schleunigst beenden, so Grünen-Sprecher Volker Beck. Es sei „unfair und nicht mehr zeitgemäß“, Lesben und unverheirateten Paaren Leistungen zur künstlichen Befruchtung zu verwehren. Bislang können nur heterosexuelle, verheiratete Paare Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Höhe von 50 Prozent der Kosten für die ersten drei Versuche in Anspruch nehmen.

Selbst Ex-Familienministerin Kristina Schröder (CDU) sprach sich für die Unterstützung gleichgeschlechtlicher Paare aus. Dem Magazin Focus gegenüber äußerte sie, es sei legitim, die Hilfen für eine künstliche Befruchtung auf diejenigen zu begrenzen, „deren Bindung so dauerhaft wie möglich angelegt ist”. Für sie ist es daher “überlegenswert, auch gleichgeschlechtlichen Paaren mit eingetragener Lebenspartnerschaft die Kinderwunschbehandlung von der Krankenkasse bezahlen zu lassen”.

Auch die aktuelle Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) befürwortet Zuschüsse für unverheiratete Paare. Dennoch stehen die Aussichten für ein solches Gesetz schlecht: Die Bundesregierung erklärte bereits Anfang Dezember auf eine kleine Anfrage der Fraktion der Linken, dass eine Ausweitung der Ansprüche auf Leistungen durch die GKV derzeit nicht geplant sei. Nur verheiratete Paare hätten Anspruch auf solche Leistungen und das nur unter Verwendung der Ei- und Samenzellen der Ehepartner. Bei gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften fehlten somit zwei Voraussetzungen für die Gewährung dieser Leistung.

Livestream der Bundestagsdebatte: www.bundestag.de/mediathek/

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