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Homosexuelle Ehepaare aus dem EU-Ausland bald gleichgestellt?

Was passiert, wenn ein lesbisches oder schwules Ehepaar in ein EU-Land zieht, das die gleichgeschlechtliche Ehe nicht erlaubt? Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs plädierte jetzt für Anerkennung ihres Aufenthaltsrechts.

Pixabay/ CC0

Von Paula Lochte

14.1.18 - Die Freizügigkeit für EU-BürgerInnen und ihre Familienangehörigen gilt auch für homosexuelle Paare, so argumentierte der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Melchior Wathelet, in seinen Schlussanträgen am Donnerstag in Luxemburg. Die Aufenthaltsfreiheit sei davon unabhängig, ob ein EU-Land gleichgeschlechtliche Ehen erlaube oder nicht.

Die Empfehlung des Generalanwalts ist für die EuGH-RichterInnen zwar nicht bindend, in der Regel folgen sie jedoch seiner Einschätzung. Es wäre ein wichtiger Schritt in Richtung einer europaweiten Anerkennung homosexueller (Ehe-)Paare.

Bisher ist es so: UnionsbürgerInnen genießen das Recht auf Freizügigkeit. Das bedeutet, dass sie innerhalb der EU frei entscheiden dürfen, wo sie arbeiten, wohnen, hinreisen, studieren oder auch einkaufen und sich politisch engagieren wollen. Mit von der Partie sind die Ehefrauen und Ehemänner – auch wenn diese aus einem Land kommen, das kein EU-Mitglied ist.

Darf Rumänien dem schwulen Ehemann den Aufenthalt verweigern?

Unklar ist bisher jedoch, ob dies auch uneingeschränkt für homosexuelle Ehen gilt. Was passiert, wenn sich ein gleichgeschlechtliches Paar in einem Land niederlassen möchte, in dem es weder die „Ehe für alle“ noch eingetragene Lebenspartnerschaften gibt? In der EU betrifft das die Staaten Bulgarien, Litauen, Lettland, Polen, die Slowakei und Rumänien. Dürfen diese Länder lesbischen Ehefrauen und schwulen Ehemännern, die nicht aus der EU kommen, das Recht auf einen dauerhaften Aufenthalt verweigern?

Genau dies hatte Rumänien im Jahr 2013 getan. Der Rumäne Relu Adrian Coman wollte gemeinsam mit seinem Ehemann, den er in Brüssel geheiratet hatte, in seine alte Heimat ziehen. Die rumänische Einwanderungsbehörde verweigerte jedoch dem US-Amerikaner Robert Clabourn Hamilton das Recht, dauerhaft in dem Land zu wohnen und zu arbeiten. Er erhielt lediglich ein auf drei Monate begrenztes Touristenvisum. Daraufhin klagte sich das Paar durch die Instanzen hoch bis zum rumänischen Verfassungsgerichtshof, der den Fall, da er EU-Recht betrifft, dem EuGH zur Beurteilung vorlegte.

Wenn der EuGH den Empfehlungen des Generalanwaltes folgt, ist die Diskriminierung homosexueller Ehepaare im europäischen Aufenthaltsrecht bald Geschichte. Grund zur Sorge bleibt aber: Rumänien bereitet aktuell ein Referendum vor, das dem Verbot gleichgeschlechtlicher Ehen Verfassungsrang geben soll.

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