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Katholische Kirche will verpartnerten Angestellten nicht mehr automatisch kündigen

Lesbische und schwule Angestellte der katholischen Kirche sollen nicht mehr ihren Job verlieren, wenn sie eine eingetragene Partnerschaft eingehen. Dennoch rät der LSVD davon ab, eine Verpartnerung öffentlich zu machen.

Foto: BookMama, CC-BY

Von Julius Brockmann

l-mag.de, 12.5.2015 – Wie die Deutsche Bischofskonferenz mitteilte, ändert die katholische Kirche ihr Arbeitsrecht: Neu ist, dass sich homosexuelle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der katholischen Einrichtungen verpartnern können, ohne dass dies zur Kündigung führt. Zudem erlaubt die neue Grundordnung, nach einer Scheidung wieder zu heiraten.

"Es sind Zeichen der gestiegenen Akzeptanz gegenüber Lesben und Schwulen, dass die in letzter Zeit erfolgten Gespräche offenbar zu einem gewissen Einlenken geführt haben", schreiben der Schwuso-Vorsitzende Ansgar Dittmar und Edgar Spengler-Staub, Sprecher der Schwuso-Fachgruppe Kirche und Religion, in einer gemeinsamen Presseerklärung.

Ein Ende der Diskriminierung bedeutet das aber nicht

Bedeutet dies also eine Ende des Versteckspiels für Lesben und Schwule in der katholischen Kirche? Wohl nicht ganz. Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) rät ausdrücklich dazu, eine Verpartnerung weiter geheim zu halten. Denn die neue Grundordnung bringe keine Rechtssicherheit. Wer also von Vorgesetzten gedrängt wird, seinen Job bei der Kirche oder einer ihr angeschlossenen Organisation aufzugeben, kann später juristisch nicht dagegen vorgehen. Manfred Bruns vom LSVD urteilt: "Die neue 'Grundordnung' unterscheidet sich in vielen Punkten kaum von der alten." Damit bliebe der Druck auf die Beschäftigten bestehen und Menschen würden weiter in Angst gehalten.

Für leitende Angestellte wie beispielsweise die lesbische Hortleiterin in Bayern, die einen Aufhebungsvertrag unterschreiben musste (s. L-MAG-Bericht), gilt die Neuregelung nicht: sie werden auch künftig ihren Job aufgeben müssen. Zudem kritisch: Die neue Grundordnung gilt nicht automatisch in ganz Deutschland, sondern die Diözesen entscheiden eigenständig darüber, ob sie die Änderungen umsetzen wollen.

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