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Keine Stiefkindadoption in Portugal

Eine knappe Mehrheit lehnt ein Gesetz ab, das die Adoption von Kindern des gleichgeschlechtlichen Partners zugelassen hätte

l-mag.de 22.3. – Lesben und Schwule dürfen in Portugal auch weiterhin nicht das Kind ihres Partners adoptieren. Einen entsprechenden Gesetzentwurf lehnte das portugiesische Parlament mit 112 Nein-Stimmen ab, für die Vorlage hatten 107 Abgeordnete gestimmt, vier enthielten sich – ein knapper Abstimmungsausgang im 230-köpfigen Parlament.

Das Gesetz hätte es „verheirateten oder zusammenlebenden“ gleichgeschlechtlichen Paaren gestattet, das leibliche oder adoptierte Kind des Partners zu adoptieren. Seit Februar 2010 können gleichgeschlechtliche Paare in Portugal heiraten, von der Adoption sind sie aber ausdrücklich ausgenommen.

In Deutschland können Lesben und Schwule das leibliche Kind ihres Partners adoptieren („Stiefkindadoption“), in diesen Tagen will die Große Koalition zudem die „Sukzessivadoption“ ermöglichen, also die Adoption eines vom Partner bereits adoptierten Kindes. Dies hatte das Bundesverfassungsgericht im Februar 2013 in einem Urteil angemahnt.

Gleichzeitig hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg eine ähnliche Entscheidung gefällt: Eine Österreicherin hatte geklagt, weil ihr die Adoption des Sohnes ihrer Partnerin verwehrt worden war. Dies wertete das Gericht als Diskriminierung. Malte Göbel

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