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Künstliche Befruchtung: Lesbe verklagt Krankenkasse

Es könnte ein richtungweisender Fall werden: Eine lesbische Frau verklagt ihre Krankenkasse auf die Kostenübernahme ihrer künstlichen Befruchtung.

Von Isabel Lerch

l-mag.de, 14.9.2014 – Bei heterosexuellen Paaren übernimmt die Krankenkasse 75 Prozent der Kosten für eine künstliche Befruchtung, wenn ein Elternteil unfruchtbar ist. Privat Versicherte werden sogar finanziell komplett entlastet, wenn sie nachweisen können, dass die ungewollte Kinderlosigkeit eine medizinische Ursache hat. Bei homosexuellen Paaren ist diese Kostenerstattung bisher nicht möglich.

Eine lesbische, verpartnerte Frau aus Baden-Württemberg klagt nun dagegen: Sie pocht darauf, dass die Deutschen Beamtenversicherung, die zum Axa-Konzern mit Sitz in Köln gehört, die Kosten für eine künstliche Befruchtung übernimmt. Die lehnt das jedoch bisher ab.

Ihr zentrales Argument: Wenn bei Heteropaaren die Sterilität einer der beiden Partner nicht behoben werden kann, gilt sie als Krankheit, sodass eine Kostenübernahme gerechtfertigt ist. Die lesbische Klägerin wäre hingegen, selbst wenn ihre Fruchtbarkeit wiederhergestellt würde, naturgemäß nicht dazu in der Lage, mit ihrer Lebensgefährtin Kinder zu zeugen.

Der Fall gilt als juristisch knifflig

Seit Mittwoch behandelt das Kölner Amtsgericht den Fall, der als juristisch knifflig gilt. Zurzeit ruht das Verfahren, weil das Gericht zunächst entschied, ein medizinisches Gutachten einzuholen. Es soll geklärt werden, ob die Klägerin tatsächlich steril ist. Der Termin der Urteilsverkündung steht daher noch nicht fest. Doch wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls wird vermutet, dass das Verfahren bis zum Bundesgerichtshof oder Bundes-verfassungsgericht gehen wird.

Derzeit steht in Deutschland die künstliche Befruchtung nicht allen Frauen offen: Zugang zu Samenbanken haben nur heterosexuell verheiratete Frauen, nicht aber Lesben und ledige Frauen.

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