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Mehr Trans- und Inter-Rechte auf Malta

Das kleinste und zudem streng katholische EU-Land führt die europaweit fortschrittlichste Gesetzgebung für Transgender und Intersexe ein.

Trans*March Berlin 2014 - Foto: Franziska Neumeister, CC-BY

Von Stephanie Kuhnen

l-mag.de, 13.4.2015 – Wenn am 30. Mai zum allerersten Mal eine CSD-Parade durch die maltesische Hauptstadt Valletta zieht, dann gibt es für die LGBTI-Community einiges zu feiern! Anfang April beschloss das Parlament, als zweites EU-Land nach Dänemark, eine umfassende gesetzliche Verbesserung der Menschenrechtslage für Transgender und Intersexe - ohne Gegenstimmen.

Das Gesetz „Gender Identity, Gender Expression and Sex Characteristics Act 2015” sieht unter anderem vor, dass Transgender und Intersexe zukünftig ohne Zwangsoperationen, Medikamenteneinnahme oder psychiatrische Gutachten ihr Geschlecht ändern können. Im Gegensatz zu Dänemark, wo eine Geschlechtsangleichung erst ab dem Mindestalter von 18 Jahren erlaubt wird, können Eltern oder Vormünder auf Malta dies bei Gericht bereits für minderjährige Transgender beantragen. Auch sollen die Änderungen mit sofortiger Wirkung und ohne juristische oder bürokratische Hürden in Kraft treten. In Dänemark sieht das Gesetz eine sechsmonatige Wartezeit vor.

Bei Intersexen, also Kindern, die bei der Geburt keinem „eindeutigen“ Geschlecht angehören, darf eine geschlechtsangleichende Operation erst dann erfolgen, wenn die betroffene Person selbst darüber entscheiden kann.

Malta weitaus fortschrittlicher als Deutschland

Damit hat das mit knapp 430.000 Einwohnerinnen und Einwohnern kleinste und sehr konservativ katholische EU-Land Malta, das erst vergangenes Jahr die eingetragene Partnerschaft und das Adoptionsrecht für Lesben und Schwule einführte, derzeit europaweit die fortschrittlichste Gesetzgebung für Transgender und Intersexe. Jetzt müssen die neuen Gesetze nur noch von der Präsidentin Marie Louise Coleiro Preca unterzeichnet werden.

Deutschland ist von dieser Gesetzeslage nach wie vor weit entfernt: Obwohl das Bundesverfassungsgericht das Transsexuellengesetz von 1981 mehrfach als verfassungswidrig erklärt hat, besteht es weiterhin und sieht eine aufwendige psychiatrische Begutachtung sowie ein amtsgerichtliches Verfahren vor. Geschlechtszuweisende Operationen an intersexuellen Kindern dürfen praktiziert werden.

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