Nach Verpartnerung: Katholische Religionslehrerin verliert Lehrerlaubnis
Eine lesbische Lehrerin aus Remscheid darf nicht mehr das Fach katholische Religion unterrichten, nachdem sie sich mit einer Frau verpartnert hat. Der offizielle Grund des Erzbistums Köln ist jedoch ein anderer.
Von Julius Brockmann
l-mag.de, 30.06.2015 - Michaela Fischer unterrichtet als Vertretungslehrerin seit 2014 an einer Remscheider Grundschule das Fach katholische Religion. Die 35-Jährige beschreibt sich selbst als gläubig und betont im Lokalblatt Remscheider General-Anzeiger, niemals etwas von sich gegeben zu haben, das der katholischen Kirche geschadet habe. Dennoch bekam sie einen Brief vom Erzbistum Köln mit der Bitte, die "Missio canonica", also ihre Lehrerlaubnis, zurückzugeben.
Hintergrund: Nachdem Michaela Fischer sich verpartnert hatte, sollte sie dem Erzbistum Köln den kirchlichen Nachweis ihrer Eheschließung vorlegen. Stattdessen schickte sie die Urkunde des Standesamts. Das reichte dem Erzbistum nicht. Grund dafür ist eine Formulierung in der "Missio canonica", die besagt, dass Lehrkräfte entweder in einem Singlehaushalt leben oder kirchlich verheiratet sein müssen - ein eheähnliches Zusammenleben ohne kirchliche Trauung ist auch für heterosexuelle Paare nicht mit der Lehre der Kirche vereinbar.
Bei Hetero-Paaren schaut man wohl nicht so genau hin
Kurios jedoch, dass die "Missio canonica" gerade im Falle der lesbischen Lehrerin so konsequent umgesetzt wird. "Ich kenne viele katholische Religionslehrer, die mit jemandem unverheiratet zusammen leben", sagte Michaela Fischer dem Remscheider General-Anzeiger. Anscheinend darf das nur nicht publik werden.
Eine Pressereferentin des Erzbistums betont, dass die Kirche nicht anders handeln konnte, die Betroffenheit aber natürlich verstehe. Im Brief an die Lehrerin dankt ihr das Erzbistum darüber hinaus für die Förderung der religiösen Bildung von Kindern. Arbeitslos wird Michaela Fischer nicht. Sie unterrichtet weiterhin die Fächer Deutsch und Musik.
Keine Rolle spielte bei dieser Entscheidung offensichtlich, dass die katholische Kirche in Deutschland kürzlich ihr Arbeitsrecht änderte und ihre lesbischen und schwulen Angestellten nicht mehr automatisch ihren Job verlieren sollen, wenn sie sich verpartnern (wir berichteten). Aus gutem Grund also empfiehlt der Lesben- und Schwulenverband LSVD den Betroffenen, eine Verpartnerung dennoch geheim zu halten (mehr Informationen stehen hier).
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