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Nigerianische LGBTI-Aktivistin soll keine „echte“ Lesbe sein – Asylantrag abgelehnt

In Großbritannien hat der Oberste Gerichtshof den Asylantrag von Aderonke Apata abgewiesen: die engagierte Aktivistin gebe sich nur als lesbisch aus.

Aderonke Apata beim Manchester Pride 2014 - Foto: Asylum for Aderonke/ Facebook

Von Sabine Mahler

l-mag.de, 11.4.2015 – Wie beweist man eigentlich vor Gericht, dass man lesbisch ist? Vor dieser Frage steht die Nigerianerin Aderonke Apata. Der 47-Jährigen droht derzeit die Abschiebung aus Großbritannien, wo sie mit Gefängnis rechnen und um ihr Leben fürchten muss. Der britische Oberste Gerichtshof kam zu dem Schluss, dass Aptata nur vorgebe, lesbisch zu sein, um Asyl in Großbritannien zu erhalten.

Dabei sprechen viele Fakten für die Homosexualität der Nigerianerin: Sie ist als LGBTI-Aktivistin bekannt, erhielt sogar mehrere Preise für ihr Engagement in Großbritannien. Privat ist sie mit Happiness Agoboro verlobt, ebenfalls eine Nigerianerin, die aufgrund ihrer Sexualität bereits Asyl in England erhalten hat. In ihrer Verzweiflung hat sie dem Gericht inzwischen sogar private DVDs und Bilder vorgelegt, die ihr lesbisches Sexualleben eindeutig beweisen dürften.

Verkleidung als Lesbe, um sich ein Aufenthaltsrecht zu erschleichen?

Das britische Innenministerium argumentiert stattdessen, Aptata könne keine „echte Lesbe“ sein, da sie Kinder aus vergangenen, heterosexuellen Beziehungen hat. Zudem hätte sie das System austricksen wollen, indem sie verschiedene Asylanträge stellte und falsche Arbeitspapiere vorlegte. Richter John Bowers wies zwar das Kinder-Argument ab, kam aber dennoch zu der Überzeugung, dass Apata sich lediglich lesbische Gewohnheiten, Kleidung und weiteres nur zulegte, um den Flüchtlingsstatus zu erhalten.

Apatas Unterstützer weisen jedoch darauf hin, dass die Vorwürfe des Innenministeriums nur aufzeigen, wie verzweifelt die Nigerianerin versuche, Asyl zu erhalten. Auch der Umstand, dass Apata nun in der Öffentlichkeit so oder so als Lesbe wahrgenommen wird und ihr jetzt in Nigeria in jedem Falle drastische Repressionen drohen (Homosexuelle müssen dort mit bis zu 14 Jahren Gefängnis rechnen), sollte ihrer Meinung nach vor dem Obersten Gerichtshof Beachtung finden.

Laut der Facebook-Seite Asylum for Aderonke verarbeite Apata derzeit den Schock über die Ablehnung des Flüchtlingsstatus und überlege nun, welche weiteren Schritte möglich sind.

Eine Petition gibt es schon seit April 2014 die hier unterschrieben werden kann.

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