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Tschad will Homosexualität unter Strafe stellen

Das Land in Zentralafrika plant als 37. Staat des Kontinents, gleichgeschlechtlichen Sex zu verbieten.

Foto: Matt Tomalty, CC-BY-NC

Von Tina Bucek

l-mag.de, 1.10.2014 – 20 Jahre Gefängnisstrafe für Liebe zwischen Partnern des gleichen Geschlechtes - die verhängt ein Gesetzentwurf, den die Regierung des zentralafrikanischen Staates Tschad jetzt auf den Weg bringen will. Obwohl das Gesetz noch nicht verabschiedet ist, mehren sich dagegen die Proteste im Land. Menschenrechtsorganisationen und schwul-lesbische Bürgerrechtsgruppen warnen vor einer Welle der Diskriminierung, wie sie in anderen afrikanischen Staaten schon gang und gäbe ist.

Eigentlich sollte mit der Überarbeitung des Strafgesetzbuches offiziell die Todesstrafe abgeschafft werden, die im Tschad seit über 50 Jahren nicht mehr angewendet wurde. Das ebenso lange geltende Strafgesetzbuch erwähnt Homosexualität nicht als Straftat - das geplante Gesetz soll das jetzt ändern. Menschen, die Geschlechtsverkehr mit einem gleichge-schlechtlichen Partner haben, würden dann 15 bis 20 Jahre Gefängnis und eine Geldstrafe von 50 000 bis 500 000 zentralafrikanischen Franc (umgerechnet etwa 60 bis 600 US-Dollar) drohen – das berichtet die Nachrichtenagentur afp.

Präsident Idriss Débyt betont, das Gesetz sei dazu da, "die Familientradition und die Gesellschaft des Tschad zu schützen." Graeme Reid, verantwortlich für Rechte von Homosexuellen bei Human Rights Watch, meint dazu: "Das ist ein Rückschlag für das Rechtssystem im Tschad. Die Überarbeitung des Strafgesetzbuches sollte die nationalen den internationalen Standards angleichen. Was jetzt passiert, ist genau das Gegenteil."

Eigentlich sei die Überarbeitung des Strafgesetzbuches eine erfreuliche Maßnahme, sagt Reid. “Dass sie jetzt dazu benutzt wird, Homosexualität zu kriminalisieren, sollte die internationale Gemeinschaft alarmieren.” Es existiere bisher kein Antidiskriminierungsgesetz im Tschad. “Eine staatliche Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Paaren besteht weder in der Form der gleichgeschlechtlichen Ehe noch in einer eingetragenen Partnerschaft.”

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