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Adoptionsrecht für alle

Das Verbot für Lesben und Schwule ist verfassungswidrig, so ein offizielles Gutachten

Andreas Müller/pixelio.de

l-mag 20.2.2010 – Dem Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags zufolge ist das Adoptionsverbot für homosexuelle Lebenspartnerschaften verfassungswidrig. Dies ist das Ergebnis eines Gutachtens, das am Dienstag in Berlin vorgestellt wurde und von Bündnis 90/Die Grünen in Auftrag gegeben worden war. Um die Eingetragene Partnerschaft nicht wie die Ehe zu behandeln, bedürfe es eines „sachlichen Rechtfertigungsgrundes“, heißt es darin.

Bislang kann in schwulen und lesbischen Beziehungen nur ein Lebenspartner ein Kind adoptieren, das der andere Partner schon mit- oder während der Partnerschaft zur Welt bringt. Im Juli vergangenen Jahres hat jedoch das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss zur Hinterbliebenenrente festgestellt, dass sich Lebenspartnerschaften und Ehen in der „auf Dauer übernommenen, auch rechtlich verbindlichen Verantwortung für den Partner“ nicht unterscheiden. Auf dieses Urteil verweist nun auch das Gutachten und sagt, dass es entsprechende Auswirkungen auf das Adoptionsrecht habe.

Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer und Sprecher für Menschenrechtspolitik der Grünen, forderte am Dienstag das Ende der „verfassungswidrigen Diskriminierung von Schwulen und Lesben“. Bei der Adoption müsse das Kindeswohl im Vordergrund stehen und nicht eine vorurteilsbelastete Ideologie. „Lesbische und schwule Paare sind ebenso gute Eltern wie Ehepaare“, so Beck. (nam)


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