Änderung Artikel 3: Neue Lesung im Bundestag
Nach dem Scheitern im Bundesrat, brachte die Opposition einen Antrag im Bundestag ein
l-mag 1.2.2010 – SPD, Grüne und Linke wollen im Grundgesetz ein ausdrückliches Verbot der Diskriminierung von Homosexuellen festgeschrieben sehen, wie es auch viele CSDs im Sommer 2009 forderten. Nur so könne klargemacht werden, „dass Gesichtspunkte der sexuellen Identität eine ungleiche Behandlung unter keinen Umständen rechtfertigen können“, heißt es in den Gesetzentwürfen der drei Oppositionsfraktionen, die am Freitag in erster Lesung im Bundestag beraten wurden. Es ist der zweite Vorstoß dieser Art, der wenig Chancen auf Umsetzung hat. Denn für eine Grundgesetzänderung ist eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag nötig.
Der Grünen-Abgeordnete Volker Beck sagte in der Debatte, in der Verfassung müsse endlich klar gemacht werden, dass Lesben und Schwule Bürger mit gleichen Rechten und Pflichten wie alle anderen seien. Christine Lambrecht (SPD) betonte, mit der Aufnahme der sexuellen Identität in Artikel 3 des Grundgesetzes (Benachteiligungsverbot) habe man die Chance, „ein letztes Merkmal von Opfern des Nationalsozialismus“ in die Verfassung aufzunehmen. Barbara Höll (Linke) sagte, zwar stehe das Verbot der Diskriminierung von Schwulen und Lesben etwa in der Verfassung von Thüringen, die Realität sehe dort aber anders aus.
Contra kam von den Regierungsparteien: Jan-Marco Luczak (CDU) räumte zwar ein, es gebe nach wie vor Diskriminierung von Homosexuellen. Deren Schutz sei aber durch die Verfassung, Gesetze und EU-Regelungen gewährleistet. Marco Buschmann (FDP) warnte vor einem unnötigen „Eingriff am offenen Herzen“ der Verfassung. „Es gibt keine Schutzlücke“, sagte er.
Der Bundesrat hatte im November vergangenen Jahres die Ergänzung von Artikel 3 des GG schon einmal abgelehnt, nachdem die drei Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen einen gemeinsamen Antrag auf ein „ausdrückliches Diskriminierungsverbot aufgrund der sexuellen Identität in der Verfassung“ gestellt hatten (l-mag.de berichtete).
Saarland, Thüringen, Brandenburg und Rheinland-Pfalz hatten damals den Antrag abgenickt, in der Länderkammer aber war keine notwendige Mehrheit von 35 Stimmen zusammengekommen. Ablehnung kam unter anderem aus Niedersachsen und Hessen. Der hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) äußerte die Überzeugung, der Schutz vor Diskriminierung sei im Grundgesetz „bereits umfassend gewährleistet“. Als die Verfassung 1949 verabschiedet wurde, stand Homosexualität noch unter Strafe. Die Kriminalisierung von Schwulen wurde erst später abgeschafft.
Jana Schulze


