Bundesrat lehnt Grundgesetzänderung ab
Lesben, Schwule und Transgender sollen in Artikel 3 (Diskriminierungsverbot) nicht extra erwähnt werden
l-mag 27.11.09 – Bremen, Hamburg und Berlin wollten es über Parteigrenzen hinweg wissen. Was auf vielen CSDs diesen Sommer gefordert wurde, brachten diese drei Bundesländer als Antrag Ende September in den Bundesrat ein: die Ergänzung der Diskriminerungsverbote in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes um das Merkmal der „sexuellen Identiät“. Bisher steht dort: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Heute lehnte die Länderkammer auf ihrer Sitzung den Antrag mehrheitlich ab. Der Schutz von Lesben, Schwulen und Transgender gegen Diskriminierung sei auch so gewährleistet. (gf)


