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Großer Schritt für Bayern, leider erst 2011

Verpartnerte Beamtinnen werden Ehepartnern gleichgestellt

l-mag 20.7. – In Bayern stellt ein neues Dienstrecht für BeamtInnen die Eingetragene Lebenspartnerschaft im Besoldungs-, Versorgungs- und Laufbahnrecht mit der Ehe gleich. Damit erhalten Schwule und Lesben von 2011 an die gleichen Familienzuschläge und die gleiche Hinterbliebenenpension. Ebenso werden Kinder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft vollständig akzeptiert. Dies hat der Bayerische Landtag vor kurzem mehrheitlich beschlossen.

„Schritt für Schritt schaffen wir nach Jahren des Stillstands und der
Benachteiligung mehr Gleichberechtigung“, sagt der rechts- und
innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Landtag, Andreas Fischer. Das
neue Dienstrecht sei der „größte Erfolg“ auf dem Gebiet der Gleichstellung.

Der Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD) begrüßt ebenfalls die Entscheidung. „Nachdem die Bayerische Staatsregierung zweimal vergeblich versucht hat, die Gleichstellung der Lebenspartnerschaft vor dem Verfassungsgericht zu stoppen, ist diese Geste der Anerkennung auch ein sehr wichtiges bundespolitisches Signal“, sagte der Sprecher Manfred
Bruns.

Ebenso wie der LSVD kritisiert jedoch auch die SPD, dass es keine
rückwirkende Gleichstellung geben soll. Dies verstoße gegen
EU-Richtlinien. „Leider zeigt sich die bayerische Staatsregierung – wie
auch andere CDU-geführte Länder – vollkommen uneinsichtig und zwingt
die Lebenspartnerschaften, ihr Recht einklagen zu müssen“, sagt der
Landesvorsitzende des Arbeitskreises der Lesben und Schwulen in der
Bayern-SPD, Ulf Schröder. Der LSVD empfiehlt den Betroffenen, die rückständigen Beträge individuell einzufordern.

(nam)

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