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Hintergrund: Lesben nicht ins Grundgesetz

Auch der zweite Anlauf, ein Diskriminierungsverbot von Lesben, Schwulen und Trans in das Grundgesetz aufzunehmen, scheiterte

Clemens Mirwald/pixelio.de

l-mag 30.11.2009 – Sechzig Jahre nach Schaffung des Grundgesetzes (GG) sollte in der deutschen Verfassung auch das Diskriminierungsverbot von Homosexuellen festgeschrieben werden. Doch der Bundesrat lehnte am letzten Freitag (l-mag.de vermeldete es am 27.11.) die Ergänzung von Artikel 3 des GG ab. Damit scheiterten die drei Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen mit ihrem  gemeinsamen Antrag, ein „ausdrückliches Diskriminierungsverbot aufgrund der sexuellen Identität in der Verfassung“ zu verankern.

Auch wenn Saarland, Thüringen, Brandenburg und Rheinland-Pfalz für den Antrag stimmten, war in der Länderkammer keine notwendige Mehrheit von 35 Stimmen zusammen gekommen. Ablehnung kam unter anderem aus Niedersachsen und Hessen. Der hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) äußerte die Überzeugung, der Schutz vor Diskriminierung sei im Grundgesetz „bereits umfassend gewährleistet“.

Der Hamburger Justizsenator Till Steffen (Grün-Alternative Liste) bedauerte dagegen die Abstimmungsniederlage. Damit habe die Ländervertretung den „gesellschaftlichen Aufbruch verschlafen“. Noch immer fände in Deutschland „Benachteiligung, Diskriminierung und sogar Gewalt gegen Homosexuelle statt“, sagte Steffen, was „wir Demokraten nicht hinnehmen“ dürften.  „Wir werden nicht aufgeben, sondern über den Bundestag und über gesellschaftlichen Druck die Grundgesetzänderung vorantreiben“, sagte auch Grünen-Politiker Thomas Birk, Sprecher für Lesben- und Schwulenpolitik der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus von Berlin.

Bislang besagt der Absatz 3 des Artikel 3 im GG: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
Bereits 1994 war eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes gescheitert. Damals war die CDU dagegen, die FDP enthielt sich. Argument damals: Nicht jede kleine Gruppe müsse ausdrücklich in der Verfassung geschützt werden, sonst müsse man bald auch noch „Linkshänder und Brillenträger“ erwähnen. Jana Schulze

 


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