Verpartnerte Lesben nicht automatisch Eltern
Neues Urteil des Bundesverfassungsgerichts, diesmal eine Niederlage!
l-mag 24.8.2010 – Feierten Schwule und Lesben in der vergangenen Woche noch einen Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht beim Thema Erben, mussten sie nun eine Niederlage einstecken: Das Gericht hat eine Verfassungsbeschwerde abgelehnt, die dafür sorgen wollte, dass beide Partner oder Partnerinnen automatisch als Eltern gelten, wenn ein Kind in eine homosexuelle Partnerschaft hineingeboren wird. Dies berichtet die Tageszeitung taz unter Hinweis auf den bisher unveröffentlichten Gerichtsbeschluss.
Die Anwältin zweier Frauen, die vors Gericht gezogen waren, berief sich
auf Paragraph 592 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Darin heißt es: „Vater
eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des
Kindes verheiratet ist.“ Dementsprechend wollten die beiden Frauen, von
denen sich eine künstlich befruchten ließ, dass die andere auch automatisch als Elternteil in die Geburtsurkunde eingetragen wird. Das Standesamt hatte
dies abgelehnt – und bekam nun vom Bundesverfassungsgericht Recht.
„Lebenspartner haben keinen Anspruch auf Gleichbehandlung mit rechtlichen
und leiblichen Vätern eines Kindes hinsichtlich der Eintragung in die
Geburtsurkunde des Kindes“, heißt es laut taz in dem Urteil.
Schließlich könne ein Ehemann zumindest theoretisch der leibliche Vater
des Kindes sein, bei einer lesbischen Partnerin sei die biologische
Elternschaft dagegen ausgeschlossen.
Das hin und her um die Gleichstellung von Verpartnerten mit Eheleuten geht also weiter.
nam


