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Asylgrund lesbisch: Diana kann bleiben!

Nach sechs Jahren Bangen und drei Jahren im Kirchenasyl in Berlin bekam die Uganderin Diana Namusoke gestern einen Abschiebeschutz zugesichert. Endlich kann die 50-Jährige zu ihrer Lebensgefährtin nach München ziehen und in Deutschland neu durchstarten.

Leila van Rinsum Diana Namusoke (l.) und Pfarrerin Ute Gniewoß von der Berliner Gemeinde, die ihr Kirchenasyl gewährte

Von Leila van Rinsum

2.3.2021 - Nach sechs Jahren ungewissen Aufenthalts in Deutschland gibt es nun einen Lichtblick für Diana Namusoke. Am Montag entschied das Bayerische Verwaltungsgericht Augsburg, dass ihr abgelehnter Asylfolgeantrag vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) überprüft werden müsse.

Anwesende Vertreter des Amts sicherten der 50-jährigen Uganderin in der Verhandlung Abschiebeschutz zu. Damit kann Namusoke das Kirchenasyl in Berlin verlassen, in dem sie sich seit über zwei Jahren befindet, zu ihrer Partnerin in München ziehen, ein Leben beginnen.

Gewalt gegen LGBTQ in Uganda allgegenwärtig

Namusoke flüchtete aus Uganda, weil sie dort als lesbische Frau immer wieder Gewalt erfuhr und einmal nur knapp mit dem Leben davonkam. Bei den Anhörungen zum Asylverfahren in Bayern verschwieg sie zunächst ihre lesbische Identität und erzählte erst später davon, als sie mit anderen lesbischen Geflüchteten Kontakt knüpfte. Der Asylfolgeantrag, den sie mit Unterstützung der Münchner Lesbenberatungsstelle LeTRa stellte, wurde abgelehnt. Die Entscheider zweifelten an ihrer Glaubwürdigkeit.

Gewalt gegen queere Menschen ist in Uganda allgegenwärtig. Durch die Arbeit von Aktivist*innen und mit internationaler Unterstützung konnte 2013 die geplante Todesstrafe für Homosexuelle abgewendet werden. Danach beteuerten Politiker immer wieder, dass es eine Neuauflage des Gesetzes geben werde. Im Januar wurde Präsident Yoweri Museveni in einer umstrittenen Wahl im Amt bestätigt. Auch Museveni, der seit 35 Jahren an der Macht ist, macht immer wieder homophobe Äußerungen. Politiker und religiöse Autoritäten schüren Ressentiments gegen queere Menschen oder rufen zu Gewalt gegen sie auf, was das gesellschaftliche Klima stark beeinflusst.

„Sehr gestresst, weil ich in ständiger Ungewissheit lebe“

Namusokes Zeit in Berlin war von der Angst über das bevorstehende Urteil geprägt. „Ich fühle mich sehr gestresst, weil ich in ständiger Ungewissheit lebe“, sagte sie uns im Oktober 2020 in der Heilig-Kreuz-Kirche in Berlin, wo sie im Kirchenasyl lebt (L-MAG,  Ausgabe 6-2020). So falle es ihr schwer Deutsch zu lernen, weil sie Probleme habe sich zu konzentrieren, erzählte sie. Auf der Straße habe sie Angst, Polizist*innen zu begegnen.

Aus Angst vor einer sofortigen Abschiebung bei einem negativen Urteil erschien Namusoke am Montag nicht im Gerichtssaal in Augsburg. Zwei der Pfarrerinnen aus der Berliner Gemeinde, die ihr Kirchenasyl gewährt, sowie ihre Partnerin, mit der Namusoke seit über drei Jahren in einer Beziehung ist, sagten in der zweistündigen Verhandlung aus.

Ämter dürfen nicht mehr so leicht Unglaubwürdigkeit unterstellen

Als Asylgrund in der EU gilt, wenn Menschen auf Grund ihrer sexuellen Orientierung im Herkunftsland schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen drohen. Das BAMF verlangt eine lückenlose und nachvollziehbare Schilderung der Fluchtgründe bei der Anhörung zum Asylverfahren. Für queere Geflüchtete ist das problematisch, weil diese häufig ein Coming Out fürchten oder nicht um die Anerkennung ihrer Verfolgung als Asylgrund wissen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat bereits 2014 entschieden, dass Behörden Betroffenen nicht allein deshalb Unglaubwürdigkeit unterstellen dürften, weil ihre sexuelle Orientierung nicht gleich als Fluchtgrund genannt wurde. Das Bundesverfassungsgericht hat im Dezember 2019 außerdem bekräftigt, dass es genüge, wenn eine geänderte Sachlage glaubhaft vorgetragen werde, um einen Folgeantrag zu gestatten. Die Urteilen weisen auf die Problematik hin und stärken die Rechte von queeren Geflüchteten.

Einschätzung der Behörden bleibt subjektiv und restriktiv

Dennoch mangelt es an Sensibilisierung in den Asylverfahren. Die Einschätzung darüber, ob queere Geflüchtete wirklich queer sind, bleibt weitestgehend subjektiv und ist abhängig von den Vorstellungen der Entscheider*innen, wie solche Personen auszusehen haben.

Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) schreibt, es gäbe eine „sehr restriktive Vergabe von Asyl aufgrund der Verfolgung wegen der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität“. Häufig mangele es an Informationen über Herkunftsländer und die Verfolgung von queeren Personen, heißt es in einer Stellungnahme der Fachstelle für LSBTI*Geflüchtete der Schwulenberatung Berlin.

LeTRA: „Das Urteil hat unsere Erwartungen übertroffen“

„Das Urteil hat unsere Erwartungen übertroffen“, sagt Julia Serdarov von LeTRa am Montag gegenüber L-MAG. Diana Namusoke könne nun endlich ein Leben beginnen. Zudem sei jeder positive BAMF-Bescheid für die anderen Fälle relevant.

LeTRa unterstützt um die 150 queere Geflüchtete, die mehrheitlich aus Uganda stammen, im Asylverfahren und in der Zeit danach. Etwa 70 von ihnen warten derzeit auf ihr Gerichtsverfahren. Die meisten der Asylanträge werden laut LeTRa abgelehnt.

 

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