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„Baby Sara“ soll nicht staatenlos bleiben, nur weil es lesbische Mütter hat

Ein Kind wurde in Spanien geboren, hat eine britische und eine bulgarische Mutter – und ist staatenlos. Gegen diese Diskriminierung gegenüber Hetero-Familien kämpft das Paar vor dem Europäischen Gerichtshof. Eine Petition unterstützt ihr Anliegen.

NELFA [bearb.] Elternschaft sollte in jedem Land gelten: das sagte die EU-Ratsvorsitzenden Ursula von der Leyen im September 2020 - für „Baby Sara“ gilt das bisher aber nicht

UPDATE: Bulgarien muss dem Kind keine Geburtsurkunde, aber einen Personalausweis oder ein Reisedokument ausstellen: Zu dieser Auffassung kam die zuständige Generalanwältin am EuGH, Juliane Kokott, wie sie in ihrem Schlussantrag am 15. April erklärte (Az. C-490/20). Die EuGH-Richter:innen orientieren sich in der Regel am Schlussantrag, sind allerdings nicht daran gebunden. Das Urteil wird in den kommenden Wochen oder Monaten erwartet. Sollte die Klage abgewiesen werden, bleibt Saras Müttern nur noch der Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte oder die Einbürgerung in einem EU-Staat.

 

Von Sabine Mahler

9.2.2021 - Heute fand eine wichtige Anhörung vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg statt. Sie betrifft das sogenannte „Baby Sara“ (Name geändert), denn das Mädchen ist aktuell staatenlos. Der Grund dafür ist die rückständige, uneinheitliche und LGBTIQ* diskriminierende Gesetzgebung vieler europäischer Länder.

„Baby Sara“ ist in Spanien geboren, in ihrer dort ausgestellten Geburtsurkunde sind beide Mütter des Kindes, eine Bulgarin und eine Britin, eingetragen. In dieser Urkunde ist jedoch nicht vermerkt, wer die leibliche Mutter des Kindes ist - ein sehr fortschrittliches Verfahren in Spanien, welches der Gleichbehandlung beider Eltern Rechenschaft trägt. Doch dadurch ist dieses Kind nun staatenlos.

Keins der drei Länder gibt „Sara“ die Staatsbürgerschaft

Da keine der beiden Mütter Spanierin ist, kann „Baby Sara“ dort keine Staatsbürgerin werden. Die britische Mutter stammt aus dem britischen Überseegebiet Gibraltar und kann daher nach britischem Recht ihre Staatsbürgerschaft nicht an ihr Kind weitergeben. Bulgarien erkennt wiederum die Geburtsurkunde mit zwei Müttern nicht an, da dort zwei Mütter der „öffentlichen Ordnung“ widersprechen.

Der Aufforderung Bulgariens, die biologische Mutter des Kindes zu benennen, lehnen beide Mütter von „Baby Sara“ ab. Zumal der bulgarische Staat kein Recht hat, diese Information einzufordern.

Durch diese prekäre Situation kann die staatenlose „Sara“ mit ihren Müttern weder in die britische oder bulgarische Heimat reisen noch einen Kindergarten in Spanien (wo sich die Familie derzeit aufhält) besuchen.

Eine Petition fordert Gleichbehandlung mit Hetero-Familien

Inzwischen hat sich NELFA (Network of European LGBTIQ*Families Associations), das europäische Netzwerk für Regenbogenfamilien, eingeschaltet, um die Familie zu unterstützen. NELFA macht seit Jahren Lobbyarbeit in Brüssel, um die Rechte von Regenbogenfamilien voranzutreiben. Im Falle „Baby Sara“ hat NELFA eine AllOut-Kampagne initiiert, die hier unterschrieben werden kann.

Die Petition „Free Movement For Rainbow Families” fordert für Regenbogenfamilien ein, was heterosexuellen Familien seit 16 Jahren innerhalb der EU zusteht: Die Möglichkeit für alle Familienmitglieder, über die einzelnen Landesgrenzen hinaus zusammenzuleben.

Käme der Europäische Gerichtshof zu einem positiven Urteil, also zu einer EU-weiten Anerkennung von Eltern-Kind-Beziehungen, würde das nicht nur „Baby Sara“ unterstützen, sondern für viele Regenbogenfamilien eine erhebliche Erleichterung bedeuten. Eine Entscheidung wird in etwa drei Monaten erwartet. 

Fünf weitere Beispiele für Regenbogenfamilien mit Kindern, denen die Staatsbürgerschaft verwehrt wird, stellt NELFA hier vor.

 

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