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Diskriminierung lesbischer Eltern: Adoptionshilfe-Gesetz soll entschärft werden

Die Beratungspflicht für lesbische Eltern im neuen Adoptionshilfe-Gesetz könnte nun doch entfallen. Ein neuer Gesetzesentwurf soll bis zum Herbst vorgelegt werden. Aber reicht die Ausnahme, um die Diskriminierung zu beenden?

Matt Druin/ CC-BY-NC-ND

UPDATE, 3.7.20: Adoptionshilfe-Gesetz gestoppt! Der Bundesrat lehnte in seiner heutigen Sitzung das geplante Gesetz wegen der zusätzlichen Diskriminierung von Zwei-Mütter-Familien ab - die Ankündigung von Familienministerin Franziska Giffey (SPD), es entsprechend überarbeiten, reichte nicht für ene Mehrheit. Die Bundesregierung kann nun den Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat anrufen, das Gesetz tritt vorerst nicht in Kraft.

Von Franziska Schulteß

2.7.2020 - Viel Kritik gab es von queerer Seite am neuen „Adoptionshilfe-Gesetz“, das Ende Mai im Bundestag beschlossen wurde. Denn das Gesetz sah eine verpflichtende „Adoptionsberatung“ auch für lesbische Ehepaare vor, die sich gemeinsam als rechtliche Eltern ihres Kindes eintragen lassen wollen (wir berichteten).

Wie die Zeitungen der Funke-Mediengruppe in den Mittwochausgaben berichteten, könnte es so schlimm nun doch nicht kommen: in einer Protokollnotiz, die dem dem Gesetzentwurf angefügt werden soll, verpflichte sich die Bundesregierung, zum Ende des dritten Quartals 2020 einen neuen Gesetzentwurf vorzulegen. Dieser solle sicherstellen, dass bei sogenannten Stiefkindadoptionen innerhalb einer Ehe eine Adoptionsberatung nicht verpflichtend ist.

Abstammungsrecht stellt lesbische Eltern immer noch nicht gleich

Für lesbische Familien sind die Regelungen zur Stiefkindadoption hoch relevant. Grund dafür ist eine immer noch bestehende Ungleichbehandlung im Abstammungsrecht: Wird ein Kind in eine Hetero-Ehe geboren, hat es automatisch zwei rechtliche Eltern und der Ehemann wird automatisch als Vater des Kindes anerkannt, unabhängig davon, ob er der „biologische“ Vater ist. Für lesbische Elternpaare gilt dies nicht – damit beide Elternteile rechtlich anerkannt werden, muss die Mutter, die das Kind nicht geboren hat, dieses erst in einem langwierigen bürokratischen Prozess adoptieren.

Die Grünen-Fraktion kritisierte die Protokollerklärung der Regierung als unzureichend. Sie sei „in sich widersprüchlich und mit heißer Nadel gestrickt“, sagten Vize-Fraktionschefin Katja Dörner und die queerpolitische Sprecherin Ulle Schauws den Funke-Zeitungen. Die Beratungspflicht solle zwar entfallen, wenn die Ehe bei Geburt des Kindes bereits bestand. Die Adoptionsvermittlungsstellen müssten sich aber weiterhin an den gerichtlichen Verfahren zur Stiefkindadoption beteiligen, was ohne Beratung gar nicht möglich sei.

Gesetz kommt am Freitag in den Bundesrat

Am morgigen Freitag steht das Adoptionshilfe-Gesetz auf der Tagesordnung des Bundesrates, der dem Entwurf erst noch zustimmen muss. Anlässlich dessen erklärte Gabriela Lünsmann vom Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD), man begrüße es sehr, „dass aus vielen Landesregierungen deutliche Kritik an der von der Bundesregierung im Adoptionshilfe-Gesetz geplanten Verschärfung der Diskriminierung von Zwei-Mütter-Familien geäußert wurde.“ Der LSVD appelliere an die Landesregierungen, konsequent zu bleiben und das Gesetz im Bundesrat nicht passieren zu lassen, solange es die Diskriminierung lesbischer Paare verschärft.

LGBTI*-Verbände fordern seit langem, Regenbogenfamilien endlich gleichzustellen. Eine Petition des LSVD und des Kampagnenbündnis AllOut für eine Reform des Abstammungsrechts erreichte bereits über 65.000 Unterschriften.

 

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