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Erfolg für Münchener Regenbogenfamilie: Gemeinsame Elternschaft anerkannt

Das Amtsgericht München hat ein lesbisches Paar als Eltern ihres gemeinsamen Kindes anerkannt, ohne dass sie den langen Weg über die Stiefkindadoption nehmen müssen. Wermutstropfen: Das Urteil fiel nach britischem Recht, weil eine der Mütter Britin ist.

Canva

Von Franziska Schulteß

10.7.2021 - Es ist ein kleiner Erfolg im langen Kampf um die Gleichstellung von Regenbogenfamilien: ein lesbisches Paar aus München hat erreicht, dass sie beide als Eltern in die Geburtsurkunde ihres gemeinsamen Kindes eingetragen werden – und zwar ohne dass sie dafür erst eine „Stiefkindadoption“ durchlaufen müssen! Die beiden Mütter hatten einen entsprechenden Antrag beim Amtsgericht München (Abteilung für Familiensachen) eingereicht, das dem Anliegen Anfang Juli stattgab.

Ein großer Wermutstropfen allerdings: der Familie halfen dabei nicht die deutschen Gesetze, sondern die britischen. Denn eine der Antragstellerinnen besitzt eine doppelte Staatsbürgerschaft, sodass das Gericht das britische Recht mit einbezogen hat.

Großbritannien behandelt beide Mütter als Elternteile

In Großbritannien wird nach der dem Human Fertilsation and Embryology Act von 2008 (Section 42) die Ehepartnerin der gebärenden Mutter als Elternteil behandelt und somit in die Geburtsurkunde eines Kindes eingetragen. Wichtig ist dabei, dass das Paar zum Zeitpunkt der Kinderwunschbehandlung miteinander verheiratet war.

Auch andere Ländern wie Österreich, Australien, Belgien, Dänemark, Island, Niederlande und anderen handhaben das bereits so. Das deutsche Abstammungsrecht hingegen erlaubt dies bislang nicht. Selbst bei verheirateten lesbischen Paaren muss das Elternteil, welches das Kind nicht geboren hat, dieses erst in einem langwierigen und demütigenden Prozess als „Stiefkind“ adoptieren. Bei einem Kind, das in einer heterosexuellen Ehen geboren wird, gilt hingegen der Ehepartner automatisch als Vater.

Gegen diese rechtliche Ungleichbehandlung in Deutschland klagen derzeit mehrere lesbische und queere Paare im Rahmen der Initiative #Nodoption. Erst im März landeten zwei Fälle von lesbischen Elternpaaren am Bundesverfassungsgericht (wir berichteten von einem Fall).

Der Erfolg ist nicht dem deutschen Recht zu verdanken

„Tolle Neuigkeiten!“, postete #Nodoption am Donnerstag auf Instagram über den Erfolg am Münchner Amtsgericht. „Damit hat das Kind der Familie nun das Recht auf eine vollständige Geburtsurkunde – ganz ohne Stiefkindadoption.“ In seiner Argumentation habe das Gericht deutlich Stellung für Regenbogenfamilien bezogen, so die Kampagne. „Das Gericht war der Ansicht, dass eine gleichgeschlechtliche Ehe das Aufwachsen von Kindern ebenso fördern kann wie eine verschiedengeschlechtliche. Yes! Da ja aber das deutsche Recht eine doppelte Mutterschaft nicht vorsieht und die Antragstellerin eine doppelte Staatsbürgerschaft besitzt, hat das Gericht den Fall nach britischem Recht entschieden.“

Auch die Rechtsanwältin des Paares, Lucy Chebout, freute sich auf Twitter (siehe oben): „Das Familiengericht hat unserem Antrag stattgegeben! Das ist ein toller Erfolg für die Familie und für die nodoption Initiative.“ Und kritisiert dennoch scharf die aktuelle Rechtslage: „Gleichwohl: Das deutsche Abstammungsrecht bleibt diskriminierend und hat der Familie auch im vorliegenden Fall nicht geholfen. Weil die zweite Mutter Doppelstaaterin ist, hat die Richterin das britische Recht angewendet - nach dem sogenannten Günstigkeitsprinzip.“

Das heißt: dasjenige Recht wurde angewandt, das dem Wohl des Kindes am meisten entspricht. Bleibt nun zu hoffen, dass diese Entscheidung sich positiv auf andere Verfahren in Deutschland auswirken wird.

Im August entscheidet ein Berliner Gericht über einen weiteren Fall

Anfang August geht es für die Mitstreiter*innen der #nodoption-Initiative weiter: Dann wird, am Kammergericht Berlin, zum ersten Mal auch ein Fall in zweiter Instanz verhandelt, bei dem die Samenspende für das Kind nicht anonym über eine Samenbank erfolgte, sondern bei dem eine befreundete Person den Samen spendete.

Weitere Informationen bei #Nodoption.

 

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