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Es bleibt bei „Frau Ehemann“

Steuerliche Gleichstellung: Auf bürokratischer Ebene lässt sich die Regierung viel Zeit. Partnerin gilt nicht als Angehörige

Nach wie vor gibt es kein angepasstes Formular für die gemeinsame Steuererklärung c: Dieter Schütz / pixelio.de

l-mag.de 20.10. – Nach Weisung vom Bundesverfassungsgericht hatte die Bundesregierung im Juni die Gleichstellung von eingetragenen Lebensparternschaften beim EhegattInnensplitting beschlossen. Nun hat das Bundesfinanzministerium einen sogenannten Anwendungserlass veröffentlicht, der schwullesbischen Paaren die gemeinsame Steuerveranschlagung und das EhegattInnensplitting gewährt. Einige Nachteile jedoch bleiben: So wird es weiterhin kein angepasstes Formular für die gemeinsame Steuererklärung geben. Schwule und lesbische Paare werden auch zukünftig entscheiden müssen, wer im Formular die Ehefrau und wer der Ehemann ist.

Außerdem gelten Verpartnerte im Steuerrecht weiterhin nicht als Angehörige, obwohl es auch hier nur einer minimalen Änderung beziehungsweise Ergänzung bedurft hätte. Von „Geschwistern der Eltern“ bis hin zu „Personen, die ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis“ bilden, geht der Kreis der Angehörigen, Verpartnerte bleiben außen vor. Auch wenn das – zumindest bisher absehbar – keinen konkreten Nachteil bedeutet: Mit der Perspektive auf Gleichstellung ist es nicht nachvollziehbar.

„Wenn ihr Lebenspartner Steuern hinterzieht, sind sie voll haftbar. Als Angehöriger werden sie trotzdem nicht definiert“, sagt auch Lisa Paus, Steuerexpertin bei den Grünen. Paus vermutet ein ideologisches Spiel hinter den halbherzig ausgeführten Änderungen des Finanzministerium. Materiell-rechtlich fehle jetzt zwar nur noch der gemeinsame Steuerbescheid, bei den anderen Punkten wie der unterlassenen Definition als Angehörige gehe es um Weltanschauung: „Jedes Bollwerk, das sich noch aufrichten lässt, will die CDU noch aufrichten, um mit allen Mitteln die Gleichstellung zu verhindern“, so Paus.

Tatsächlich hatte die Bundesregierung monatelang Zeit, die steuerliche Gleichstellung auf bürokratischer Ebene umzusetzen. Sonderlich eilig hat sie es bis heute damit nicht. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Christian Mentz

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