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EuGH: Aufenthaltsrecht gilt auch für homosexuelle Ehepartner aus dem EU-Ausland

Der Europäische Gerichtshof stärkte heute die Rechte homosexueller Ehepaare: Auch EU-Länder, die die "Ehe für alle" ablehnen, müssen deren Ehepartnern aus Nicht-EU-Staaten den Aufenthalt erlauben. Geklagt hatte ein schwules Paar aus Rumänien und USA.

Asociatia ACCEPTRelu Adrian Coman (r.) und Robert Clabourn in einem Clip des rumänischen LGBT-Verbands ACCEPT

Von Karin Schupp

5.6.18 - Ein schwuler EU-Bürger darf seinen Ehepartner aus einem Drittstaat zum dauerhaften Aufenthalt nachhholen – das entschied heute der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Demnach müssen EU-Mitgliedsländer gleichgeschlechtlichen Ehepaaren dieselbe Aufenthaltsgenehmigung erteilen wie Hetero-Ehepaaren.

Geklagt hatten der Rumäne Relu Adrian Coman und der US-Amerikaner Robert Clabourn Hamilton, die 2010 in Brüssel geheiratet hatten und Ende 2012 gemeinsam in Comans Heimat ziehen wollten. Rumänien, das gleichgeschlechtliche Ehen nicht anerkennt, verweigerte jedoch Hamilton das Aufenthaltsrecht. Daraufhin klagte sich das Paar durch alle Instanzen, bis der Fall beim EuGH landete (wir berichteten im Januar).

Der Begriff "Ehegatte" ist geschlechtsneutral

In der Urteilsbegründung heißt es, dass der Begriff „Ehegatte“ geschlechtsneutral sei und die Freizügigkeit in der EU damit auch für lesbische und schwule Ehepaare gelten muss: „Der Gerichtshof stellt fest, dass im Rahmen der Richtlinie über die Ausübung der Freizügigkeit der Begriff 'Ehegatte' - der eine Person bezeichnet, die mit einer anderen durch den Bund der Ehe vereint ist - geschlechtsneutral ist und somit den gleichgeschlechtlichen Ehegatten eines Unionsbürgers einschließen kann.“

Mit großer Freude kommentierte Coman heute Vormittag das Urteil: „Wir danken dem EU-Gericht und den vielen Menschen und Institutionen, die uns und damit auch anderen gleichgeschlechtlichen Paaren in ähnlichen Situation unterstützt haben. Heute gewinnt die Menschenwürde.“

Der EuGH weist allerdings darauf hin, dass sich daraus für das Ehepaar keine weiteren Rechte im jeweiligen Mitgliedsstaat ableiten, und betont ausdrücklich, dass das Urteil diesen nicht zur Ehe-Öffnung verpflichtet.

In der diesjährigen „Rainbow-Map“, einem Ranking der Lage von LGBT in Europa (wir berichteten), liegt Rumänien auf Platz 25 der 28 EU-Staaten.

Zurzeit gilt in dreizehn Ländern der EU die „Ehe für alle“, bis spätestens 1. Januar 2019 wird auch Österreich die Ehe für Lesben und Schwule öffnen.

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