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Happy End für lesbische Märchenprinzessin

Litauen stoppte den Verkauf eines Kinderbuchs, weil darin queere Paare vorkommen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gab der lesbischen Autorin nun Recht: Von der lesbischen Hochzeit einer Prinzessin zu lesen, ist für Kinder nicht schädlich.

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26.1.2023, ks - Geschichten mit queeren Charakteren sind nicht schädlich für Kinder! Das bestätigte jetzt der Europäische Gerichshof für Menschenrechte (EGMR) öffiziell und verurteilte Litauen zu einer Zahlung von 12.000 Euro Schadenersatz. Der baltische Staat hatte den Verkauf eines Märchenbuchs eingeschränkt, weil es zwei Geschichten mit gleichgeschlechtlichen Paaren enthält. Eine davon erzählt von einer Prinzessin und der Tochter eines Schusters, die sich ineinander verlieben und heiraten (hier steht die Geschichte in englischer Übersetzung).

Die lesbische Kinderbuchautorin Neringa Macaté veröffentlichte unter ihrem Künstlerinnen-Namen Neringa Dangvydė 2013 das Buch „Gintariné Sirdis“ (dt.: Bernstein-Herz) mit sechs modernen Märchen, in denen es auch um Migration, Scheidung und Mobbing geht. 

Beschwerde wegen „Werbung für gleichgeschlechtliche Ehen“

Prompt legten homophobe litauische Abgeordnete bei der Aufsichtsbehörde Beschwerde ein: Sie störten sich an den zwei queeren Geschichten und behaupteten, das Buch vermittele Kindern die Idee, „dass die Ehe zwischen Personen des gleichen Geschlechts ein willkommenes Phänomen“ sei und verstoße damit gegen das Gesetz „zum Schutz von Minderjährigen vor schädlichen Auswirkungen öffentlicher Information.“

Daraufhin wurde „Gintariné Sirdis“ (das übrigens mit Geldern des litauischen Kulturministeriums gefördert wurde) zunächst verboten und durfte anschließend nur mit einem Warnaufkleber – es könne eine Gefahr für Kinder unter 14 Jahren darstellen – verkauft werden.

Gericht: Märchen setzen sich für „Respekt und Akzeptanz“ ein

Macaté klagte sich durch die Instanzen und wandte sich, nachdem auch der Obersten Gerichtshof Litauens 2019 ihre Klage abgewiesen hatte, an den EGMR. Das Straßburger Gericht gab ihr nun in seinem Urteil vom 23. Januar Recht: Die Einschränkungen widersprechen ihrer Meinungsfreiheit. Ihr Buch werbe weder für Homosexualität noch beleidige es heterosexuelle Paare. „Im Gegenteil, die Märchen setzten sich für Respekt für und Akzeptanz von allen Mitgliedern der Gesellschaft ein.“

Auch gebe es keine wissenschaftlichen Belege dafür, dass sich die bloße Erwähnung von Homosexualität negativ auf Kinder auswirken würde. Zudem konnten die Richter:innen nicht erkennen, dass die Passage, in der die Prinzessin und die Tochter des Schusters in den Armen der anderen schlafen, „sexuell explizit“ sei.

Die Autorin erlebte das Urteil leider selbst nicht mehr: sie starb 2020. Nach ihrem Tod führte ihre Mutter den Prozess fort. Der litauische Staat muss ihr jetzt 12.000 Euro Entschädigung zahlen und die Kosten des Verfahrens tragen.

N. Dangvydė/ FacebookNeringa Macaté (1975-2020), hier 2019 auf einem Facebook-Foto, starb am 21.3.2020 an Krebs

Auch Litauen hat ein homophobes „Kinderschutz-Gesetz“

In Litauen ist Homosexualität zwar legal, seit 2009 gilt jedoch ein Gesetz, das - ähnlich wie Russland und Ungarn - die Thematisierung von Homosexualität an Schulen und öffentlichen Orten, an denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten könnten, verbietet. 2020 verurteilte der EGMR das Land bereits wegen Duldung homophober Hassreden im Internet.

Einen ähnlichen Fall gab es vor einigen Jahren in Ungarn und Russland, wo das Kinderbuch „Micsoda scalád!“ (dt.: Was für eine Familie!) nur mit starken Einschränkungen verkauft werden durfte, weil es von zwei Regenbogenfamilien handelt (wir berichteten).

 

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