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In Württembergs Kirchen dürfen weiterhin nur Hetero-Paare heiraten

Die Evangelische Landeskirche Württemberg verweigert auch künftig lesbischen und schwulen Paaren die Segnung. Schon weiter ist die Landeskirche Hessen und Nassau: Hier bekommen Homo-Paare ein Upgrade von der Segnung zur Trauung.

JessOZ/ CC-BY-NC-ND

Von Sabine Mahler

2.12.18 - Der Gesprächskreis „Offene Kirche“ legte vergangene Woche einen Gesetzesentwurf vor, der die rechtliche Gleichstellung von homosexuellen Paaren in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg beinhaltete. Der Entwurf wurde abgelehnt.

Auch wenn der Ausgang der Abstimmung in der Synode der Evangelischen Landeskirche in Württemberg abzusehen war, ist die Enttäuschung über die Ablehnung groß. Zumal der Antrag ein großes Entgegenkommen für konservativen Entscheidungsträger in der Kirche zeigte: Es sollte den einzelnen Gemeinden überlassen bleiben, ob sie Segnungen gleichgeschlechtlicher Paare vornehmen oder nicht. Die Segnung sollte Teil des öffentlichen Gottesdienstes sein, und es sollte ausdrücklich eine Segnung und keine Trauung vorgenommen werden, um den Unterschied zwischen homosexueller und heterosexueller Ehe hervorzuheben.

Auch wenn die nötige Zweidrittelmehrheit für einen positiven Ausgang der Abstimmung nicht erreicht wurde, möchte der Gesprächskreis „Offene Kirche“ das Thema nicht begraben. Stattdessen halten es Mitglieder der Synode der Evangelischen Landeskirche in Württemberg sogar für möglich, die Frage nach dem Umgang mit lesbischen und schwulen Ehepaaren noch innerhalb der derzeitigen Legislaturperiode der Synode wieder in das Gremium hineinzutragen.

Trotz dieses neuerlichen Rückschlags für Lesben und Schwule in der Kirche wird es im kommenden Jahr auch eine positive Entwicklung in der evangelischen Kirche geben: Ab 2019 dürfen in der Evangelischen Kirche Hessen und Nassau die (dort bereits existierenden) Segnungen von homosexuellen Paaren genauso wie heterosexuelle Hochzeiten als „Trauung“ bezeichnet werden.

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