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Bundesverfassungsgericht fordert ein drittes Geschlecht

Ein historischer Beschluss: Auf die Klage eines intersexuellen Menschen hin hat das Bundesverfassungsgericht in der vergangenen Woche für den Eintrag ins Geburtenregister die Schaffung eines dritten Geschlechts gefordert.

Von Claudia Lindner

11.11.17 - Obwohl es seit 2013 für den Eintrag im Geburtenregister zumindest die Möglichkeit gibt, den Geschlechtseintragung wegzulassen, anstatt „männlich“ oder „weiblich“ festzulegen, hat das Bundesverfassungsgericht nun entschieden, dass Intersexuelle ihre geschlechtliche Identität eintragen können sollen. Es verwies bei seinem Beschluss auf das im Grundgesetz geschützte Persönlichkeitsrecht.

Kläger_in Vanja war vorher in allen Instanzen mit der Forderung gescheitert, den persönlichen Geschlechtseintrag auf „inter“ oder „divers“ zu ändern. Das Gericht hat der Politik jetzt den Auftrag erteilt, entweder eine solche dritte Kategorie zu einzuführen oder die Geschlechtseintragung im Personenstand ganz abzuschaffen. Für diese Veränderung hat die Bundesregierung bis Ende 2018 Zeit.

Wann und wie die Vorgabe umgesetzt wird, ist noch offen

In der Regierung herrschte bisher keine Einigkeit über den Umgang mit Intersexualität. Die frühere Familienministerin Schwesig hatte sich Anfang des Jahres dafür ausgesprochen, ein drittes Geschlecht einzuführen. Innenminister de Maizière war dagegen.

Für die geschäftsführende Familienministerin Katarina Barley war die Entscheidung überfällig, und sie hofft nun auf eine umfassende Reform des Rechts für trans- und intergeschlechtliche Menschen.

Bündnis 90/Die Grünen-Abgeordnete Ulle Schauws forderte dabei auch die Beendigung von operativen geschlechtlichen Zwangsanpassungen intergeschlechtlicher Kinder und Jugendlicher. Wann und wie die neue Regierung die Vorgabe letztlich umsetzt, ist zurzeit noch offen, doch die Kampagnengruppe „Dritte Option“, die Vanja im Verfahren begleitet hatte, sieht nun erstmalig in Deutschland eine Rechtssicherheit über den grundrechtlichen Schutz von Menschen, die weder männlich noch weiblich sind.

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