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Italien streicht lesbische Mütter aus der Geburtsurkunde ihrer Kinder

Für Regenbogenfamilien in Italien wird’s ernst: Italiens rechte Regierung verbietet den Eintrag beider Mütter in der Geburtsurkunde. In Padua werden sogar Mütter aus bereits ausgestellten Dokumenten gestrichen.

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24.7.2023, red. - Italiens Premierministerin Giorgia Melonimacht ernst: Die rechtsextreme Politikerin, die sich die „Bewahrung“ der Vater-Mutter-Kind-Familie auf die Fahnen geschrieben hat, hat in diesem Jahr angeordnet, dass Regenbogenfamilien nicht mehr beide gleichgeschlechtlichen Elternteile in die Geburtsurkunde eintragen lassen dürfen. Das war auch zuvor nicht offiziell erlaubt, wurde aber von einigen Stadtverwaltungen, etwa in Bergamo, Mailand, Padua und Turin, so praktiziert.

„Es war, als ob ich nicht existierte“

Nun erzwingen Staatsanwaltschaften sogar, dass in bereits ausgestellten Dokumente nur noch die gebärende Mutter steht. So wurde in Padua bereits im Juni die Mitmutter eines fünfjährigen Mädchens aus dem standesamtlichen Eintrag gestrichen. 32 weitere Geburtsurkunden von Kindern mit lesbischen Eltern sollen noch annulliert werden.

„Ich habe zehn Tage lang geweint, als ich den Brief öffnete“, sagte Michela Leidi, eine betroffene Mutter aus Bergamo, der Daily Mail. „Es war, als ob ich nicht existierte.“ Ihr Versuch, vor Gericht die Streichung ihres Namens rückgängig zu machen, blieb erfolglos. „Vermutlich hat die Regierung Angst davor, dass eine Familie wie unsere genauso glücklich sein kann - vielleicht sogar manchmal glücklicher - wie eine traditionelle Familie“, so Michela, die mit ihrer Frau Viola den Youtube-Kanale Due mamma in famiglia betreibt. „Auf dem Papier heißt es, Giulia habe eine Mutter, aber wir wissen, dass sie zwei hat.“

Das Verbot basiert auf einem Urteil des Obersten Gerichtshof

Melonis postfaschistischer Partei Fratelli d’Italia kann sich mit ihrer homofeindlichen Politik auf ein Urteil des Obersten Gerichtshofs berufen. Dort wurde Ende Dezember die Klage zweier Männer abgewiesen, die beide auf der Geburtsurkunde ihres in Kanada geborenen Kinds stehen wollten. Nach gültiger Rechtslage dürfe dort nur der Samenspender als Vater eingetragen werden dürfe, urteilte das Gericht, forderte allerdings den Gesetzgeber zum Handeln auf, da Regenbogenkinder weniger Rechte haben, wenn sie juristisch keine zwei Elternteile haben. Die Regierung tat nun das genaue Gegenteil.

Die sozialdemokratische EU-Abgeordnete Pina Picierno bat deswegen die EU-Kommission darum, das Vorgehen in Padua zu prüfen. Kritik kommt auch von Elly Schlein, Vorsitzende der Mitte-Links-Partei Partito Democratico, die selbst mit einer Frau zusammenlebt. „Diese Familien sind es leid, diskriminiert zu werden. Wir reden hier über Jungen und Mädchen, die bereits in unseren Gemeinden aufwachsen und zur Schule gehen“, sagte sie.

Währenddessen stellt der Bürgermeister von Padua, Sergio Giordani, ungerührt weiterhin Geburtsurkunden aus, in denen die beiden Mütter stehen.

Schwierige Rechtslage für gleichgeschlechtliche Paare in Italien

In Italien gibt es - seit 2016 – lediglich die eingetragene Lebenspartnerschaft. Somit ist es neben Griechenland das einzige westeuropäische Land, in dem gleichgeschlechtliche Paare nicht heiraten dürfen. Wird innerhalb ihrer Beziehung ein Kind geboren, muss die Partnerin es – wie bei uns – in einem langwierigen Prozess adoptieren und hat dann nicht die vollen Elternrechte, etwa kein Erbrecht dem Kind gegegenüber. Auch können trotz Adoption nicht bei allen Dokumenten gleichgeschlechtliche Elternpaare eingetragen werden.

 

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