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Justizministerium will endlich die Diskriminierung lesbischer Eltern beenden

Noch immer müssen lesbische Mit-Mütter ihr eigenes Kind adoptieren, aber ein neuer Gesetzesentwurf würde das ändern und Zwei-Mütter-Familien ohne weitere Formalitäten akzeptieren.

Von Franziska Schulteß

25.8.2020 - Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) plant, das Sorgerecht zu reformieren. Laut einem Gesetzesentwurf, der der Süddeutschen Zeitung vorliegt, sollen die Regelungen für lesbische Elternpaare geändert werden. Es soll möglich werden, zwei vor dem Gesetz verantwortliche Mütter für ein Kind eintragen zu lassen – ohne dafür, wie bisher, erst den Weg über die so genannte Stiefkindadoption gehen zu müssen.

Auf Anfrage unseres Schwestermagazins Siegessäule heißt es aus dem Justizministerium, der Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Änderung des Abstammungs-, Kindschafts- und Kindesunterhaltsrechts“ befinde sich „gegenwärtig in der Abstimmung mit den Ressorts.“

Zweite Mutterschaft soll automatisch anerkannt werden

Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, soll nach dem Entwurf ein neuer Absatz in das Bürgerliche Gesetzbuch, Paragraf 1591, eingeführt werden. Dort ist bereits festgelegt: „Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat“. Darauf soll künftig als zweiter Satz folgen: „Mutter eines Kindes ist neben der Mutter nach Absatz eins auch die Frau, die zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter nach Absatz eins verheiratet ist oder die Mutterschaft anerkannt hat.“

Im Klartext heißt das: die Regelung, wie sie für Hetero-Familien bereits besteht, wird auf lesbische Elternpaare ausgeweitet. Wird ein Kind in eine Hetero-Ehe geboren, hat es automatisch zwei rechtliche Eltern. Der Ehemann wird als Vater des Kindes anerkannt – unabhängig davon, ob er der „biologische“ Vater ist. Auch eine einfache Anerkennung der Vaterschaft für unverheiratete heterosexuelle Paare ist möglich.

Für lesbische Eltern gilt dies bislang nicht. Sie müssen erst den bürokratischen, sich oft über Jahre hinziehenden und als demütigend empfundenen Prozess der „Stiefkindadoption“ auf sich nehmen, damit beide Elternteile rechtlich anerkannt werden. Das heißt: die Mutter, die das Kind nicht geboren hat, muss dieses erst adoptieren. Dies gilt selbst dann, wenn beide Frauen die Schwangerschaft gemeinsam geplant und das Kind von Beginn an gemeinsam betreut haben.

Ob Lambrechts Vorschlag Erfolg hat, bleibt fraglich: 2019 scheiterte bereits ein ähnlicher Entwurf der damaligen Justizministerin Katarina Barley.

Rechte von trans*, inter* oder nicht-binären Eltern?

Verbände kritisieren außerdem, dass Lambrecht nicht auch zugleich die Rechte von trans*, inter* oder nicht-binären Eltern stärken wolle. Deren Status in Bezug auf ein gemeinsames Kind ist nach geltendem Recht oft noch unklar oder unsicher.

„Das @BMJV_Bund will #Diskriminierung lesbischer Eltern beenden. Eigentlich toll, aber der Entwurf ignoriert, dass trans, inter, nicht-binäre Eltern genauso benachteiligt sind,“ schrieb dazu am Montag etwa die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) auf Twitter.

„Mehrelternfamilien“ im neuem Gesetzesentwurf nicht vorgesehen

Jens Brandenburg, queerpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, verwies außerdem darauf, dass weiterhin eine Anerkennung von „Mehrelternfamilien“ fehle – also von Familien mit mehr als zwei an der Kinderbetreuung beteiligten Elternteilen: „Das Adoptionsrecht sollte alle Konstellationen von Regenbogenfamilien stärken. Wenn ein schwules und ein lesbisches Paar ein Kind zeugen und gemeinsam erziehen wollen, soll sich der leibliche Vater die Elternschaft nicht erst vor Gericht erstreiten müssen. Mehrelternfamilien und frühe Elternschaftsvereinbarungen müssen zum Wohle des Kindes endlich anerkannt werden.“

Die Ungleichstellung von Regenbogenfamilien hatte erst im Mai dafür gesorgt, dass eine Reform des Adoptionsrechts, die der Bundestag bereits beschlossen hatte, vom Bundesrat gekippt wurde. Die Reform hätte eine verpflichtende „Beratung“ für Personen eingeführt, die ein Kind adoptieren wollen. Durch die Regelungen zur Stiefkindadoption hätte dies auch lesbische Elternpaare betroffen – und für lesbische Familien eine weitere unnötige Hürde in Form einer „Zwangsberatung“ bedeutet (wir berichteten).

 

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