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Künstliche Befruchtung: Kostenübernahme nur für Hetero-Paare

Krankenkassen müssen bei ungewollt kinderlosen Frauenpaaren nicht die Kosten für eine In-vitro-Fertilisation übernehmen - das entschied jetzt das Bundessozialgericht. Geklagt hatte ein lesbisches Ehepaar aus Unterfranken.

Canva

Von Sabine Mahler

13.11.2021 - Ehe für alle? Es war wohl leider schon sehr schnell klar, dass die Öffnung der Ehe nicht eine komplette Angleichung der Rechte homosexueller Ehepartner bedeutet. Gleich drei Gerichte haben das nun noch einmal untermauert.

Heterosexuellen verheirateten Paaren, die aus gesundheitlichen Gründen keine Kinder bekommen können, steht die Kostenübernahme einer In-vitro-Fertilisation seitens der Krankenkassen zu. Bei einem lesbischen verheirateten Paar wurde genau das nun abgelehnt. Die Klägerin aus Unterfranken leidet unter einer Fertilitätsstörung und kann nicht auf natürlichem Wege schwanger werden, doch die Krankenkasse lehnte die Kostenübernahme von 6.500 Euro für die künstliche Befruchtung ab.

Die Frau muss mit dem Samenspender verheiratet sein

Die Gerichte in Würzburg und München wiesen nun die Klage der Frau und ihrer Partnerin ab. In der Revision kam das Bundessozialgericht Kassel zum gleichen Ergebnis: Das Gesetz zur Kostenübernahme einer künstlichen Befruchtung beziehe sich ausschließlich auf die Hetero-Ehe. Die künstliche Befruchtung darf nur zwischen Ei- und Samenzelle von Ehegatten vorgenommen werden. Die Frau muss also mit dem Spender verheiratet sein. Auch heterosexuelle Paare dürfen nicht auf eine „externe“ Samenspende zurückgreifen, wenn sie eine Kostenübernahme wünschen. Daher sieht das Gericht Kassel keinen Verstoß gegen die Gleichbehandlung.

SPDqueer fordert bundeseinheitliche Regelung

Inzwischen hat sich aber die Arbeitsgemeinschaft der SPD für Akzeptanz und Gleichstellung (SPDqueer) in den Fall eingeschaltet. Sie fordert einen Gesetzesentwurf, der lesbische Frauen bei ihrem Kinderwunsch unterstützt. Erstes Ziel des Antrags ist es, eine bundeseinheitliche Regelung zu finden. In den Bundesländern Rheinland-Pfalz und Berlin (wir berichteten hier und hier) gibt es nämlich bereits Regelungen zur Kostenübernahme.

Hier könnt ihr das Urteil nachlesen.

 

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