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Lesbische Eltern erheben Verfassungsbeschwerde

Ein lesbisches Paar aus Berlin hat eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Sie wollen klarstellen: das geltende Abstammungsrecht diskriminiert Regenbogenfamilien

Von fs

8.9.2022 - Catherine K. und ihre Ehefrau Cristin G. haben mit Mischa ein gemeinsames Kind. Was jedoch fehlt: ihre gemeinsame Anerkennung als Eltern. Dagegen wehren sich die beiden nun gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) und der Initiative Nodoption. Am Donnerstag, den 8. September, haben sie eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht erhoben.

Die beiden Frauen hatten sich für eine private Samenspende entschieden, Catherine K. brachte Mischa im März 2020 zur Welt. Anders als dies bei einem heterosexuellen Paar der Fall wäre, konnte Cristin aber nicht einfach als zweites Elternteil in die Geburtsurkunde des Kindes eingetragen werden. Ihr Versuch, die gemeinsame Elternschaft gerichtlich feststellen zu lassen, scheiterte bislang. Zuletzt hatte das Kammergericht Berlin ihren Antrag zurückgewiesen. Die Beschwerde beim Verfassungsgericht soll jetzt zu einer Klarstellung führen: nämlich, dass die aktuellen Regeln im Abstammungsrecht verfassungswidrig sind, weil sie Regenbogenfamilien benachteiligen.

Der Hintergrund: bei hetero-Paaren reicht ein Gang zum Standesamt, um die "Vaterschaft" anerkennen zu lassen - unabhängig davon, ob das zweite Elternteil auch wirklich der leibliche Vater des Kindes ist oder nicht. Lesbische Elternpaare oder Paare, bei denen das zweite Elternteil einen Gender-Eintrag als "divers" oder einen freigelassenen Geschlechtseintrag hat, müssen hingegen erst eine "Stiefkindadoption" auf sich nehmen, damit beide vor dem Gesetz als Eltern gelten können. Das heißt konkret: Die Person, die das Kind nicht geboren hat, muss dieses erst im einem langwierigen und oft als demütigend empfundenen Prozess als "Stiefkind" adoptieren.

"Das derzeitige Abstammungsrecht ist aus der Zeit gefallen und muss dringend reformiert werden: Nur wenn der zweite Elternteil männlich ist, kann er problemlos als Elternteil eingetragen werden - das ist ein klarer Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot und weitere Grundrechte", sagt Lea Beckmann, Juristin und Verfahrenskoordinatorin der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF).

Die GFF und die Initiative Nodoption klagen seit 2020 gegen diese Diskriminierung und vertreten bereits zahlreiche Familien. Zwar hat die Ampel-Regierung in ihrem Koalitionsvertrag versprochen, dass das Abstammungsrecht reformiert werden soll. Bislang wurde aber noch nichts umgesetzt. Es zeichne sich außerdem ab, dass die Änderungen ungenügend sein werden, wie die GFF kritisiert: So stehe zu befürchten, dass etwa private Samenspenden, wie im Fall von Catherine K. und Cristin G., nicht erfasst werden. Auch könnten Elternteile mit dem Geschlechtseintrag "divers" oder ohne Geschlechtseintrag weiterhin außen vor bleiben.

Vier Gerichte haben bereits Verfahren von GFF und Nodoption zur Anerkennung der Elternschaft ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. "Die Zeit ist reif für ein Grundsatzurteil aus Karlsruhe", betont Rechtsanwältin Lucy Chebout, die Catherine K. und Cristin G. bei der Verfassungsbeschwerde unterstützt.

 

 

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