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Neuigkeiten in Sachen Ehe-Öffnung

Am 1. Oktober wird die Ehe geöffnet, aber noch ruckelt es in vielen Standesämtern: Kann man die Heirat nicht jetzt schon anmelden? Kostet die Umwandlung der Lebenspartnerschaft etwas? Und wieso sprechen die Formulare weiterhin von „Ehemann“ und „Ehefrau"?

Von Karin Schupp

29.08.17 - Wenn ab dem 1. Oktober lesbische und schwule Paare heiraten oder ihre eingetragene Partnerschaft in einer Ehe umwandeln dürfen, werden die Formulare der Standesämter noch nicht auf dem neuesten Stand sein: Nach wie vor gibt es hier nur eine Spalte für den „Ehemann“ und eine für die „Ehefrau“, während es erst ab dem 1. November 2018 möglich sein soll, zwei Frauen oder zwei Männer als Ehepaar einzutragen.

Die Formulare werden erst im November 2018 angepasst

Für die Anpassung der Software benötigten die jeweiligen Anbieter einen Vorlauf von neun Monaten, teilte das Bundesinnenministerium mit, wie Spiegel Online  berichtet. Und da die Einführung bis zum jährlichen Stichtag am 1. November nicht zu schaffen sei, verschiebt sie sich eben aufs kommende Jahr.

Mit anderen Worten: Homosexuelle Paare, die sich bisher erfolgreich der Frage erwehrt haben, wer denn der „Mann“ und wer die „Frau“ in ihrer Beziehung sei, müssen sich nach ihrem Ja-Wort entscheiden, wer von beiden in der jeweiligen Spalte registiert wird.

Die Ehe-Urkunde ist von dem Software-Problem nicht betroffen

Der Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD) weist allerdings darauf hin, dass sich dieser lange technische Vorlauf nur auf den Eintrag im Eheregister bezieht.

In der Eheurkunde können die Standesämter die Begriffe schon ab dem 1. Oktober manuell am PC ändern. Das Innenministerium sieht hier vor, den „Ehemann“ und die „Ehefrau“ jeweils durch „Ehegatte“ zu ersetzen.

Der LSVD fordert hingegen, die Eheleute generell als „Ehegatten“ zu neutralisieren, unabhängig davon, ob es sich um ein hetero- oder homosexuelles Paar handelt. Dadurch müsste auch die Urkunde nicht geändert werden, falls eine_r von beiden später sein/ ihr Geschlecht anpassen lässt.

Standesämter müssen Anmeldungen schon jetzt ermöglichen

Der LSVD mahnte zudem in einer Pressemeldung an, die Öffnung der Ehe nicht „durch eine willkürliche Blockadehaltung innerhalb der Verwaltung zu verschleppen“. Hintergrund ist, dass zahlreiche gleichgeschlechtliche Paare, die ihre Hochzeit anmelden wollten, beim Standesamt mit der Begründung abgewimmelt wurden, dass dies erst ab dem 1. Oktober möglich sei

„Diese Behauptung ist grob falsch“, so der LSVD . „Denn in anderen Standesämtern funktioniert die Terminvergabe durchaus reibungslos. Ob gleichgeschlechtliche Paare heiraten dürfen oder nicht, darf indes nicht von ihrem Wohnort abhängig sein.“

Für Umwandlung der Lebenspartnerschaft noch einmal bezahlen?

Noch ungeklärt ist ein finanzieller Aspekt bei der Umwandlung von Lebenspartnerschaften in Ehen: Da dieser Verwaltungsakt juristisch mit einer Eheschließung gleichgesetzt wird und auch als zweite Zeremonie vollzogen werden kann, könnten die Standesämter auf die Idee kommen, die enstprechende Gebühr zu erheben.

Der LSVD forderte deshalb die Landesinnenministerien auf, bei verpartnerten Paaren nicht noch ein zweites Mal abzukassieren. Berlin, Hamburg und Nordrhein-Westfalen (und Hessen, UPDATE am 31.8.) erklärten bisher, bei einer Umwandlung auf eine Gebühr zu verzichten; nur für weitere Leistungen wie beglaubigte Auszüge aus dem Eheregister, Umwandlungszeremonien an einem anderen Ort o.ä. gilt die übliche Gebührenordnung.

Hier weiterlesen:"Die 7 wichtigsten Infos zur Ehe für alle".

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