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Regenbogen-Baby „Sara“ ist nicht mehr staatenlos

Ein Frauenpaar aus Gibraltar und Bulgarien, dessen Tochter in Spanien geboren wurde, erkämpfte erfolgreich vor Gericht die bulgarische Staatsbürgerschaft für ihr Kind. Das Land hatte sich geweigert, die Geburtsurkunde mit zwei Müttern anzuerkennen.

Canva Das ist nicht „Sara“ mit ihren Müttern - die Familie möchte anonym bleiben

Von Karin Schupp

17.5.2022 - Die Geschichte ging letztes Jahr um die Welt: Zwei Mütter kämpften dagegen, dass ihre Tochter staatenlos bleibt. Nun wird „Baby Sara“ (wie das Kind anonymisiert genannt wird) die bulgarische Staatsbürgerschaft erhalten können.

„Sara“ wurde 2019 in Spanien geboren, kann dort aber nicht eingebürgert werden, da keine der beiden Mütter Spanierin ist: Die eine stammt aus dem britischen Überseegebiet Gibraltar und kann daher nach britischem Recht ihre Staatsbürgerschaft nicht an ihr Kind weitergeben.

Bulgarien hingegen, die Heimat der anderen Mutter, verweigerte die Einbürgerung, da die Behörden die in Spanien ausgestellte Geburtsurkunde mit zwei Müttern nicht anerkannte. Das führte unter anderem dazu, dass „Sara“ mit ihren Eltern weder in die britische oder bulgarische Heimat reisen konnte (wir berichteten).

EuGH: Mitgliedsstaaten müssen Ausweispapiere ausstellen

Das Paar zog daraufhin Anfang 2021 vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), um einzufordern, was heterosexuellen Familien schon längst innerhalb der EU zusteht: Die Möglichkeit für alle Familienmitglieder, über die einzelnen Landesgrenzen hinaus zusammenzuleben.

In einem bahnbrechenden Urteil erklärte der EuGH im Dezember 2021, dass das EU-Herkunftsland eines rechtlichen Elternteils „verpflichtet [ist], dem Kind einen Personalausweis oder einen Reisepass auszustellen, ohne dass zuvor eine Geburtsurkunde von seinen nationalen Behörden ausgestellt werden muss.“ Das gelte auch, wenn es dabei nicht um die leibliche Mutter handelt (wir berichteten). Eine Anerkennung der gleichgeschlechtlichen Ehe – für Bulgarien ein Verstoß gegen die „öffentliche Ordnung“ – bedeutete das allerdings nicht, wie das Gericht erklärte.

Gerichtsurteil in Sofia: „Meilenstein für die LGBTQ-Community“

Nun rückt das Happy End für die britisch-bulgarische Regenbogenfamilie tatsächlich endlich näher: Das Verwaltungsgericht in Bulgariens Hauptstadt Sofia ging in seinem Urteil vom 16. Mai noch einen Schritt weiter und wies die Behörden an, „Sara“ eine Geburtsurkunde auszustellen, die auch das Geschlecht beider Elternteile enthält. „Bulgarien darf die Anerkennung der Abstammung von Baby Sara von beiden Eltern nicht mit der Begründung verweigern, dass das nationale Recht die Institution der gleichgeschlechtlichen Ehe nicht vorsieht“, zitierte die bulgarische LGBTQ-Verband Deystvie aus dem Urteil.

Von einem „Meilenstein für die LGBTQ+-Community“, sprach die Anwältin des Paars, Denitsa Lyubenova. „Nach Jahren unermüdlicher Arbeit haben wir einen Schritt im Kampf um Gleichberechtigung gewonnen, nach Jahren der Beharrlichkeit haben wir bewiesen, dass wir im Recht sind.“ Das Elternpaar sei „extrem glücklich“ über die Entscheidung und freue sich, dass ihr Baby endlich Spanien verlassen könne.

 

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