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Samenspender klagt erfolgreich Sorgerecht ein

Eine lesbische Co-Mutter bleibt ohne Rechte, nachdem der Samenspender ihres Kindes vor Gericht eine aktive Vaterrolle erstritten hat. Das Berliner Frauenpaar will sich dagegen wehren - und ihr könnt ihnen dabei helfen.

Privat Elena (l.) und Claudia Breschkow: Glücklich verpartnert - aber vor dem Gesetz nicht die gemeinsamen Mütter ihrer Tochter (2)

Von Paula Lochte

27.2.18 - „Ich bin rechtlich komplett außen vor“, erzählt Claudia Breschkow im Gespräch mit L-MAG. Bei der ersten Gerichtsverhandlung in ihrem Sorgerechtsstreit mit dem Samenspender durfte sie als nicht-biologische Mutter den Saal nicht einmal betreten. Nach langen Diskussionen wurde sie schließlich doch zugelassen, allerdings nicht als Co-Mutter, sondern nur als Beistand. „Was für uns wirklich erstaunlich war, ist, dass die Lebensrealität unserer Tochter bei der Verhandlung gar keine Rolle spielte“, so Claudia.

Für ihre fast dreijährige Tochter ist Claudia Breschkow „Mami“ und Elena Breschkow „Mama“. Die beiden verpartnerten Frauen trafen bisher alle wichtigen Entscheidungen im Leben ihrer Tochter und meisterten auch die ganz alltäglichen Fragen des Zusammenlebens mit Kind.

Den Samenspender, den sie aus ihrem weiteren Bekanntenkreis kannten, wünschten sie sich in der Rolle einer Art Patenonkel – er war sofort einverstanden. „Wir waren einfach naiv“, bedauert Claudia. „Und wir konnten verstehen, dass der Vater sein Kind nicht zur Adoption freigeben wollte.“

Wirkungslos: Gemeinsame Absprachen und Verträge 

Das bedeutete zwar, dass Claudia nicht der Weg einer so genannten „Stiefkindadoption“ freistand, darüber machte sich das lesbische Paar jedoch keine Sorgen. Schließlich hatten sie mit dem Spender vertraglich vereinbart, dass das alleinige Sorgerecht bei der biologischen Mutter, Elena, liegen würde. Elena konnte dadurch alle sorgerechtlichen Befugnisse mit ihrer Lebenspartnerin teilen. „Kleines Sorgerecht“ heißt diese Regelung für Stiefeltern.

Das Paar vertraute auf die gemeinsamen Absprachen und die rechtliche Wirksamkeit der geschlossenen Verträge. „Doch als das Kind dann da war, stellte sich heraus, dass er etwas komplett anderes will: eine aktive Vaterrolle“, schildert Claudia. Konfliktmediationen und Beratungen beim Jugendamt blieben wirkungslos. Der Samenspender klagte auf ein erweitertes Umgangsrecht und das gemeinsame Sorgerecht. Beides sprach ihm das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg zu.

Die vertraglichen Vereinbarungen hatten gegenüber den biologisch abgeleiteten Rechten des Vaters keinen Bestand. Auch dass Claudia Breschkow durch das Urteil alle sorgerechtlichen Befugnisse verlor, obwohl sie für die Tochter eine wichtige Bezugsperson ist und sich ein Jahr Elternzeit für sie genommen hatte, spielte keine Rolle in der Gerichtsentscheidung.

Drei Dinge, die sich ändern müssen

Drei Dinge müssen sich nach Ansicht von Claudia und Elena Breschkow deshalb ändern. Erstens sollte der Gesetzgeber den Empfehlungen des „Arbeitskreises Abstammungsrecht“ folgen. Die vom Justizministerium eingesetzte Expertengruppe kam in ihrem Abschlussbericht im Juli 2017 zu diesem Schluss: Wenn ein Kind in eine lesbische Ehe geboren wird, sollte die nicht-gebärende Frau automatisch als zweites Elternteil anerkannt werden. Denn genau so ist es bei heterosexuellen Ehepaaren: „Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist“, heißt es in Paragraf 1592 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

Zweitens fordern die beiden, dass vor der Geburt eines Kindes getroffene Vereinbarungen in die Gerichtsentscheidung einbezogen werden. Bisher ist es so, dass sogar, wenn der Samenspender versichert, das Kind zur Adoption freizugeben, er dies nach der Geburt widerrufen kann. Denn eine Einwilligung in die Adoption kann frühestens acht Wochen nach der Geburt des Kindes erfolgen. Auch andere Willensäußerungen haben, selbst wenn sie notariell beurkundet sind, keine Bedeutung.

Drittens wünschen sich Claudia und Elena eine bessere Beratung durch Jugendamt, Regenbogenzentren und Anwälte. Alle Stellen hätten ihnen nämlich im Vorfeld zu Familienvertrag und Elternvereinbarung mit dem Samenspender geraten. Eine Aufklärung über die rechtlichen Risiken habe gefehlt.

Beschwerde beim Oberlandesgericht – und Vernetzung

Nun will das lesbische Paar beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde einlegen und das alleinige Sorgerecht zurückfordern – vorausgesetzt, sie bekommen das Geld dafür zusammen. Denn schon die bisher angefallenen Gerichts- und Anwaltskosten haben ihr Erspartes verschlungen. Deshalb haben die beiden einen Crowdfunding-Aufruf gestartet.

Claudia erklärt: „Zuerst dachten wir, dass wir die Einzigen sind, denen so etwas passiert ist. Dann hat uns eine Juristin vom LSVD Berlin-Brandenburg erzählt, dass es aktuell ein richtiggehendes Muster unter Samenspendern ist, getroffene Vereinbarungen nach der Geburt einfach zu widerrufen. Wir hoffen, dass wir uns durch unseren Aufruf und dadurch, dass wir an die Öffentlichkeit gehen, mit anderen lesbischen Müttern vernetzen können. Um so gemeinsam für eine Änderung des Familienrechts zu kämpfen.“

Claudia und Elena Breschkow rechnen mit ca. 5000 Euro Kosten für Anwalt, Gutachter und Gericht und bitten auf ihrer Crowdfunding-Seite  um eure finanzielle Unterstützung. "Wenn immer mehr Menschen vor Gericht ziehen, weil die Situation von Regenbogenfamilien von unserer aktuellen Rechtsprechung nicht abgebildet wird, müssen sich die Gerichte irgendwann bewegen", schreiben sie dort. 

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