Schweiz: Gegner der Ehe-Öffnung erzwingen Volksabstimmung
In der Schweiz wollen konservative Initiativen die bereits beschlossene „Ehe für alle“ verhindern und haben die erforderlichen Unterschriften für ein Referendum wohl zusammenbekommen. Die Mehrheit der Bevölkerung spricht sich aber für die Ehe-Öffnung aus.
8.4.2021 - In der Schweiz wird es voraussichtlich eine Volksabstimmung über die Ehe-Öffnung für gleichgeschlechtliche Paare geben. Gegen den vorliegenden Gesetzesentwurf wurden schon vor Ablauf der Frist rund 60.000 Unterschriften gesammelt, wie die Nachrichtenagentur Keystone-SDA berichtete; um ein Referendum zu erzwingen, wären nur 50.000 nötig gewesen.
Drei Initiativen, darunter ein Komitee aus den Reihen der rechtskonservativen Parteien EDU und SVP, wenden sich gegen den Beschluss des Nationalrats, der sich im Juni 2020 mit einer deutlichen Mehrheit daür entschied, die „Ehe für alle“ einzuführen (wir berichteten), und des Ständerats, der die Entscheidung im Dezember 2020 bestätigte. Das Gesetz liegt seitdem aber wegen des angekündigten Referendums auf Eis. Sobald die Anzahl der Unterschriften offiziell beglaubigt ist, wird ein Termin für die Volksbefragung festgelegt.
87 Prozent der Schweizer Bevölkerung sind für die Ehe-Öffnung
Die Gegener:innen begründet ihre Ablehnung der Ehe-Öffnung damit, dass das Gesetz ohne Verfassungsänderung eingeführt werden soll und zudem die dann erlaubte Samenspende für Frauenpaare dem „Kindeswohl“ schade. Auch das gute alte Argument, dass die Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau bewahrt werden müssen, kommt immer wieder zu tragen.
Die Mehrheit des Schweizer Volks spiegelt das aber nicht wieder: Laut einer Befragung, die der LGBT-Verband Pink Cross im vergangenen Herbst in Auftrag gab, stimmen 87 Prozent der Schweizer:innen eher oder auf jeden Fall für die Einführung der „Ehe für alle“ zu. Sie müssen sich jetzt nur mobilisieren lassen, an der Abstimmung teilzunehmen.
„Ehe für alle“ keine vollständige Gleichstellung
In der Schweiz haben gleichgeschlechtliche Paare bisher nur die Möglichkeit eine „eingetragene Partnerschaft“ einzugehen, die aber nicht mit denselben Rechten verbunden ist wie die Ehe, etwa in Fragen der Einbürgerung und der gemeinsamen Adoption von Kindern.
Auch die Ehe-Öffnung würde keine vollständige Gleichstellung bedeuten. So klammert das Gesetz die Themen Hinterlassenenerente und Leihmutterschaft für Männer-Ehepaare aus.
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