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Testosteron-Regeln: Caster Semenya gewinnt vor Gericht

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilte, dass Olympiasiegerin und Weltmeisterin Caster Semenya vom Weltverband der Leichtathletik diskriminiert wird. Der hält dennoch an seinem Verbot von natürlich erhöhten Testosteronspiegeln fest.

12.7.2023, red. - Leichtathletik-Star Caster Semenya wird vom Weltverband der Leichtathletik diskriminiert. Das bescheinigte der Europäischen Gerichtshof der Menschenrechte (EGMR) am Dienstag der intergeschlechtlichen Läuferin aus Südafrika, nachdem deren Klage vom Internationalen Sportgerichtshof Cas in Lausanne und dem Schweizer Bundesgericht abgewiesen worden war.

Die dreifache Weltmeisterin und zweifache Olympiasiegerin über 800 Meter darf seit 2018 in ihrer Paradedisziplin nur noch unter der Bedingung an Wettkämpfen teilnehmen, dass sie ihren natürlich erhöhten Testosteronspiegel mit Medikamenten senkt. Dies jedoch lehnt Semenya ab.

Es gebe keine Beweise dafür, dass ein hoher natürlicher Testosteronspiegel tatsächlich einen Vorteil verschaffe, erklärte das Gericht in Straßburg und urteilte, dass die Einführung einer Testosterongrenze diskriminierend sei. Für eine solche Benachteiligung aufgrund des Geschlechts und geschlechtlicher Merkmale brauche es „sehr gewichtige Gründe“. Zudem habe das CAS wichtige Faktoren wie die Nebenwirkungen einer Hormonbehandlung nicht genug berücksichtigt, so die Richter:innen, deren Urteil knapp – mit 4 zu 3 Stimmen – ausfiel.

Semenya gewinnt eine Etappe, aber nicht das Rennen

Die Schweizer Regierung muss Semenya nun eine Entschädigung von 60.000 Euro bezahlen, doch eine Starterlaubnis bedeutet das weder für die 32-Jährige noch für andere Athletinnen mit hohem Testoteronspiegel.

Denn der Weltverband World Athletics hält weiter an seiner Regelung fest. „Wir sind nach wie vor der Ansicht, dass die DSD-Bestimmungen [DSD = Differences of Sex Development, also Unterschiede in der geschlechtlichen Entwicklung, Anm. der Red.] ein notwendiges, angemessenes und verhältnismäßiges Mittel zum Schutz des fairen Wettbewerbs in der Frauenkategorie sind“, heißt es in einer kurzen Presseerklärung. Man wolle die Schweiz, gegen die sich Semenyas Klage richtete, „ermutigen, den Fall an die Große Kammer des EGMR zu verweisen, damit eine endgültige Entscheidung getroffen werden kann.“

Semenya, die mit ihrer Frau Violet zwei Kinder hat, trainiert indes für die Olympischen Spiele 2024 in Paris, wo sie auf längeren Distanzen antreten will. Die liegen ihr allerdings weniger: Bei den World Athletics Championships 2022 landete sie im Lauf über 5000 Meter nur auf Platz 28.

 

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