Bahnbrechendes EuGH-Urteil stärkt Rechte von Regenbogenfamilien
„Baby Sara“ ist nicht mehr staatenlos: Der Europäische Gerichtshof urteilte, dass die Anerkennung einer Zwei-Mütter-Elternschaft in einem EU-Land auch in allen anderen EU-Staaten gelten muss. Das hat auch Konsequenzen für Deutschland.
Von Sabine Mahler
16.12.2021 - Schon seit einem Jahr beobachten wir die Entwicklungen und gerichtlichen Entscheidungen zu „Baby Sara“. Nun hat es ein bahnbrechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegeben. Damit ist Sara nun nicht mehr staatenlos, und viele weitere Kinder können von der Entscheidung profitieren.
Nochmal auf Anfang: „Baby Sara“ (Name geändert) ist in Spanien geboren, dort wurden beide Mütter nach spanischem Recht in die Geburtsurkunde eingetragen. Eine der beiden Mütter ist jedoch Britin und kann ihre Staatsbürgerschaft nach britischem Recht nicht auf ihr Kind übertragen. Die andere Mutter ist Bulgarin, dort wurde eine Geburtsurkunde mit zwei eingetragenen Müttern bisher gar nicht erst anerkannt. Sara hatte also eine Geburtsurkunde, aber keine Staatsangehörigkeit (Details in unserem Artikel).
Die Rechte von Regenbogenfamilien in der EU deutlich gestärkt
Jetzt hat der Europäische Gerichtshof eine bahnbrechende Entscheidung getroffen und damit nicht nur die Situation der kleinen Sara geklärt, sondern die Rechte von Regenbogenfamilien in der Europäischen Union deutlich gestärkt: Wenn in einem EU-Land eine Konstellation der Elternschaft anerkannt ist, muss diese auch in allen anderen EU-Staaten gelten. Konkret ist Bulgarien nun gezwungen, die spanische Geburtsurkunde zu akzeptieren und dem Mädchen auch eine bulgarische Geburtsurkunde auszustellen – ohne, dass beide Mütter preisgeben müssen, welche die leibliche Mutter ist.
Darüber hinaus löst sich an diesem Urteil ein großer Knoten für viele Regenbogenfamilien, denn innerhalb der EU ist es bisher kaum möglich, problemlos mit den eigenen Kindern zu Reisen oder gar umzuziehen, da viele Staaten die queere Familienkonstellation nicht anerkannt haben.
Direkte Konsequenzen auch für Deutschland
Auch für Deutschland hat das Urteil direkte Konsequenzen, denn auch hier wäre die spanische Geburtsurkunde mit zwei gleichwertig eingetragenen Müttern bisher nicht anerkannt worden. Darüber hinaus stehen mit der Ampel-Koalition nun weitere positive Veränderungen für Regenbogenfamilien an. Zumindest ist die Reformation des Familienrechts im Koalitionsvertrag verankert.
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