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EU klagt gegen Ungarns Anti-LGBTQ Gesetz - aber macht Deutschland etwa nicht mit?

Die Uhr tickt: Die Bundesregierung hat noch bis 6. April Zeit, sich der Klage der EU gegen die queerfeindliche Gesetzgebung in Ungarn anzuschließen. Ein Urteil zum Schutz von LGBTQ könnte ähnliche geplante Gesetze in anderen EU-Staaten verhindern.

Justin van Dyke, CC-BY Gay Pride in Ungarn

UPDATE: Deutschland, Frankreich, Slowenien und Griechenland haben sich dem Vertragsverletzungsverfahren angeschlossen, sodass jetzt 15 EU-Staaten, das EU-Parlament und die Europäische Kommission zusammen gegen Ungarn klagen.

5.4.2023, red. - Im Juni 2021 verabschiedete das ungarische Parlament ein Gesetz gegen „Homo-Propaganda“, das - unter dem Deckmantel des Kinderschutzes - die Darstellung von LGBTQ-Inhalten in Schulen sowie in allen Medien, die Minderjährigen zugänglich sind, verbietet (wir berichteten).

Damals kündigte die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen eine Klage gegen die ungarische Regierung unter Victor Orban an, der sich 11 EU-Mitgliedsstaaten - Belgien, Luxemburg, die Niederlande, Portugal, Irland, Österreich, Malta, Dänemark, Spanien, Schweden und Finnland - anschlossen. Deutschland gehört bisher nicht dazu – und am morgigen Freitag läuft die Frist ab.

Deutschland darf nicht schweigen

Deshalb forderte der deutsche Lesben- und Schwulenverband LSVD die Ampelkoalition öffentlich dazu auf, die Klage endlich zu unterstützen. „Hier ist der Bundeskanzler gefordert“, heißt es in einer Pressemitteilung vom 4. April. „Wenn in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union ein Gesetz verabschiedet wird, das die öffentliche Thematisierung von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt de facto verbannt, darf Deutschland nicht schweigen. Die Ampelfraktionen haben vereinbart, dass sich Deutschland für eine EU einsetzen wird, die ihre Werte und ihre Rechtsstaatlichkeit nach innen wie außen schützt und entschlossen für sie eintritt. Diese Entschlossenheit braucht es jetzt!“

Bereits vor einem Monat habe man Bundeskanzler Olaf Scholz und Außenministerin Annalena „eindringlich gebeten, dem Klageverfahren gegen Ungarn beizutreten“, aber keine Antwort erhalten. Die queere Webseite Mannschaft berichtete, dass das (offenbar zuständige) Bundeswirtschaftsministerium ihnen Ende März auf ihre Anfrage hin mitgeteilt habe, dass man „über einen Antrag auf Zulassung als Streithelferin rechtzeitig vor Ablauf der entsprechenden Frist am 6. April 2023 entscheiden“ werde. Das wird hoffentlich noch passieren!

Erste EU-Klage gegen queerfeindliche Gesetzgebung

Mit dem Vorwurf an Ungarn, die grundlegenden Werte der Europäischen Union zu verletzen, geht die EU hier zum ersten Mal gegen eine homo- und transfeindliche Gesetzgebung in einem ihrer Mitgliedsländer vor.

Der LSVD äußerte die Hoffnung, „dass der Europäische Gerichtshof für den Schutz von LSBTIQ* entscheiden wird. Dieses Urteil ist nicht nur wichtig, um das ungarische Gesetz aufzuheben, sondern auch, um zu verhindern, dass ähnliche Gesetze in anderen EU-Mitgliedstaaten wie Polen oder Rumänien erlassen werden.“

 

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