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Neues Adoptionsrecht diskriminiert lesbische Mütter noch mehr als bisher

Die neue Beratungspflicht für Stiefkindadoptionen legt Zweimütter-Familien eine weitere ärgerliche Hürde in den Weg. Ein lesbisches Elternpaar versucht es anders und klagt auf Änderung des Abstammungsrechts.

Canva

Von Karin Schupp

2.6.2020 - Die Große Koalition beschloss letzte Woche das neue „Adoptionshilfegesetz“, das die Adoption von Kindern besser regeln und einen offeneren Umgang mit ihrer Herkunft fördern soll.

Eltern sollen aktiv darin unterstützt werden, mit ihren Kinder über ihre Adoption zu sprechen, Auslandsadoptionen dürfen nur noch von anerkannten Stellen vermittelt werden, alle Beteiligten bekommen einen Rechtsanspruch auf Beratung, und die Stiefkindadoption wird - unter bestimmten Bedingungen - nun auch unverheirateten Paaren erlaubt.

Weitere Diskriminierung lesbischer Familien

Eindeutig den Kürzeren ziehen aber lesbische Regenbogenfamilien: Trotz heftiger Proteste im Vorfeld (wir berichteten) kommt für sie nun eine neu eingeführte Beratungspflicht für Stiefkindadoptionen hinzu

Für Zweimütter-Familien bedeutet die Gesetzesänderung eine weitere Diskriminierung, denn anders als in Hetero-Ehen, wo der Ehemann automatisch und ohne weitere Überprüfung seiner Vaterschaft in die Geburtsurkunde eingetragen wird, muss die nichtleibliche Mutter ihr eigenes Kind in einem langwierigen Prozess adoptieren.

Von einer „weiteren Hürde zur rechtlichen Absicherung der Familie“ sprach Constanze Körner vom Berliner Verein LesLeFam e. V. (Lesben Leben Familie) im Februar in einem Kommentar für L-MAG und befürchtete, dass „uns Regenbogenfamilien ein bürokratischer Horror [erwartet], der kaum noch zu bewältigen ist.“

Schauws: „Degradierung zu Familien zweiter Klasse“

Die Oppositionsfraktionen der FDP, Linken und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich geschlossen der Stimme und kritisierten die Beratungspflicht bei Stiefkindadoptionen in Zweimütter-Familien als diskriminierend.

So bezeichnete die Grünen-Abgeordnete Ulle Schauws, Sprecherin für Frauen- und Queerpolitik, den Passus nach der Abstimmung als „queerpolitischen Rückschritt“, der „Regenbogenfamilien zu Familien zweiter Klasse degradiert.“

Auch Familienministerin Franziska Giffey (SPD) und die SPD-Fraktion ließen wissen, dass sie gerne darauf verzichtet hätten, lehnten die entsprechenden Änderungsanträge der Grünen und Linken aber gemeinsam mit der CDU/CSU und der AfD (die lieber die Beratungspflicht für Hetero-Ehepaare abgeschafft hätte) ab.

Änderung des Abstammungsrechts gefordert

Während das neue Gesetz nun am 1. Juli in Kraft tritt, ist die auf der Hand liegende Lösung - nämlich eine Änderung des Abstammungsrechts und die automatische Anerkennung als „Mitmutter“ – offensichtlich derzeit nicht durchsetzbar. Ein entsprechender Antrag der Grünen wurde im Februar mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, AFD und FDP abgelehnt, ein Diskussionsentwurf schlummert schon seit zwei Jahren in einer Schublade des Justizministeriums.

Zwei Petitionen fordern derzeit eine Reform des Abstammungsrechts: Auf All Out (wir berichteten) haben bereits knapp 60.000 Menschen unterschrieben, auf Change.org rund 32.000.

Eine Zweimütter-Familie hat Klage eingereicht

Einen anderen Weg wählten Gesa Teichert-Akkermann und ihre Frau Vera Akkermann aus Schellerten (Kreis Hildesheim), die im Februar Eltern wurden: Sie reichten als erste Regenbogenfamilie in Deutschland Klage ein, um beide ohne Stiefkindadoption als Eltern in die Geburtsurkunde eingetragen zu werden. Heute ab 17:30 Uhr (Dienstag, 2. Juni) unterhält sich Ulle Schauws live auf Instagram mit Gesa Teichert-Akkermann darüber, warum sie sich für diesen Schritt entschieden haben und was das für die junge Familie bedeutet.

 

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