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Rheinland-Pfalz fördert Kinderwunschbehandlung lesbischer Paare

Rheinland-Pfalz schließt bei seiner Förderung ungewollt kinderloser Paare als erstes Bundesland explizit Frauenpaare ein. Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

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Von Sabine Mahler

3.3.2021 - Seit 1. März gilt im Bundesland Rheinland-Pfalz ein neues Förderprogramm für ungewollt kinderlose Menschen. Explizit eingeschlossen sind lesbische Paare. Damit ist Rheinland-Pfalz das erste Bundesland deutschlandweit, das eine solche Förderung anbietet.

Bisher haben Bund und Land einen Teil der Kinderwunschkosten übernommen, wenn ein heterosexuelles verheiratetes Paar auf natürlichem Wege kein Kind bekommen konnte. Das Bundesland Rheinland-Pfalz hat das nun erweitert: Auch unverheiratete heterosexuelle und lesbische Paare (ob verheiratet oder nicht) bekommen bei einem Kinderwunsch dort nun die ersten vier In-Vitro Behandlungen oder Spermieninjektionen bezahlt – Bedingung ist immer eine ärztlich festgestellte krankheitsbedingte Kinderlosigkeit.

Zudem muss das Paar in Rheinland-Pfalz gemeldet sein, und die Behandlung kann auch nur in diesem Bundesland vorgenommen werden.

Außerdem wird in den Richtlinien zur Gewährung der beschriebenen Förderung explizit erwähnt, dass bei gleichgeschlechtlichen weiblichen Paaren ausschließlich die Eizellen der Frau verwendet werden, die sich auch der künstlichen Befruchtung unterzieht. In anderen Ländern, wie beispielsweise Spanien, ist es inzwischen rechtlich möglich sich als lesbische Frau die Eizellen der Partnerin einsetzen zu lassen.

Die detaillierten Förderrichtlinien inklusive Merkblättern und Antragsformularen sind hier auf der Webseite des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung vom Land Rheinland-Pfalz zu finden.

 

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