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Endlich mehr Rechte für lesbische Mütter!

Die Bundesregierung macht endlich ihre Ankündigung wahr: Sie reformiert das Familien- und Abstammungsrecht und passt es an die vielfältigen Familienformen in Deutschland an. Vor allem lesbische Paare können von den Neuerungen profitieren.

Canva

Von Saskia Balser

16.1.2024 - Justizminister Marco Buschmann (FDP) hat im Sommer 2023 bereits den ersten Teil der geplanten Familienrechtsreform vorgestellt, dabei ging es um Unterhaltszahlungen. Heute stellt er zwei weitere Eckpunktepapiere zur Modernisierung des Familienrechts vor.

Beide Frauen sollen von Geburt an Eltern sein

Dass das Abstammungsrecht ein Update gebrauchen konnte, ist mehr als eindeutig. Denn anders als bei verheirateten Hetero-Paaren ist bei lesbischen Ehepaaren nicht automatisch die Person, die mit der Gebärenden gemeinsam ein Kind aufzieht, dessen rechtliches Elternteil. Bisher musste die Partnerin das Kind adoptieren und sich dafür einer Prüfung des Jugendamts unterziehen. Mit dieser unfairen Unterscheidung soll jetzt Schluss sein: In Zukunft soll die Ehepartnerin der gebärenden Frau automatisch als Mitmutter anerkannt werden.

Auch für nicht verheiratete lesbische Paare soll die Prozedur vereinfacht werden, sodass bei gemeinsam geplanten Kindern keine so genannte ‚Stiefkindadoption‘erforderlich sein soll. Buschmann sagt dazu: „Kinder, die in eine Partnerschaft von zwei Frauen geboren werden, dürfen nicht schlechter gestellt sein als Kinder, die in eine Partnerschaft von Mann und Frau geboren werden. Sie sollen von Geburt an beide Frauen als Eltern haben können.“

Elternschaftsvereinbarungen geplant

Wer neben der leiblichen Mutter des Kindes noch rechtliches Elternteil sein soll, kann zukünftig vor der Geburt des Kindes vertraglich festgelegt werden. Es dürfen jedoch weiterhin nur zwei Personen als Elternteile pro Kind eingetragen werden – dieses konservative Prinzip bricht auch die Reform nicht auf.

Gleichzeitig kann mit der Elternschaftsvereinbarung aber auch geklärt werden, wer nicht rechtliches Elternteil sein soll. Damit können beispielweise lesbische Paare festlegen, dass der Samenspender ihres Kindes nicht dessen rechtlicher Vater wird.

Reform des Sorge-, Umgangs- und Adoptionsrecht

Auch das Sorge- und Umgangsrecht wird aktualisiert – zur Stärkung von Trennungsfamilien, nicht verheirateten Elternpaaren, Patchwork- und Regenbogenfamilien. Beispielsweise soll eine Ausweitung des „kleinen Sorgerechts“ dazu führen, dass bis zu zwei Personen neben den rechtlichen Eltern eines Kindes sorgerechtliche Befugnisse bekommen. Damit könnte ein lesbisches Ehepaar zum Beispiel den Samenspender in Alltagsentscheidungen miteinbeziehen.

Auch das Adoptionsrecht wird freier gestaltet. Bald sollen (endlich) auch unverheiratete Paare und Paare in eingetragenen Lebenspartnerschaften ein fremdes Kind adoptieren dürfen. Bisher durften nur Ehepaare ein Kind gemeinschaftlich adoptieren.

 

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